Hallo zusammen,
ich wohne in einer möblierten Wohnung und zahle 420€ Miete pauschal im Monat.
Im Mietvertrag wird allerdings keine Vorauszahlung auf die Betriebskosten ausgewiesen.
Stattdessen findet sich unter "Zustand der Mietsache" die Vereinabarung "Die Kosten für Strom und Heizung dürfen 50€ nicht überschreiten"
Lebe jetzt seit 3 Jahren hier, die ganze Zeit keine Abrechnungen bekommen bis jetzt:
plötzlich ordentlich Nachzahlung für die letzten 3 Jahre weil ich wohl über den 50€ monatlich für Strom/Heizung war. Mit den genauen Jahresabrechnungen als Anhang.
Meine Frage: gelten hier ebenfalls §556 BGB wie bei einer Betriebskostenvorauszahlung ?
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Regelung.
hoffe es kann jemand helfen