Muss ein Grund bei einer Kündigung eines Untermieters genannt werden?

  • Hallo,
    ich selbst bin Hauptmieter einer WG und habe 4 Zimmer untervermietet (Erlaubnis des Eigentümers im Mietvertrag).
    Nun Möchte ich einem meiner Untermieter Kündigen.
    Muss ich einen Grund in der Kündigung angeben?

    Hintergrund:
    Mietverhältnis besteht mit besagtem Untermieter seit 01.09.2016
    Es bestehen mehrere Persönliche Differenzen zwischen ihm und anderen Untermietern sowie mir.
    Unter anderem weil er unordentlich ist (auch in den gemeinsam genutzten Räumen), weil er sich an den Abgesprochenen Putzplan nicht hält (er hat seitdem 4 mal geputzt) und noch diverse andere "Kleinigkeiten".
    Angesprochen wurde er diesbezüglich im letzten Jahr mehrmals. Außerdem habe ich ihm Anfang des Jahres mitgeteilt das er sein Verhalten ändern müsse ansonsten würde ich mir einen anderen Mitbewohner suchen.

    Es besteht zwischen ihm und mir ein unbefristeter Standard Untermietvertrag von einer Vorlage aus wg-gesucht, in welchen lediglich sein Zimmer als Mietgegenstand aufgeführt ist.
    Das Zimmer wurde unmöbliert vermietet.

    Meine Geplante Vorgehensweise wäre ihm Persönlich eine Schriftliche Kündigung Ende Mai zu geben und den Kündigungstermin auf den 31.08.2017 bzw. 01.09.2017 zu setzen. Das ganze würde ich ihm außerdem gleichzeitig noch mündlich mitteilen und dazu mindestens einen weiteren WG Mitbewohner als Zeugen mitnehmen.

    Wäre das so in Ordnung oder muss ich zwingend einen Grund angeben?
    Wenn ja, reicht der Grund das er sich an der Reinigung der gemeinsam genutzten Räume so gut wie gar nicht beteiligt?
    Wie formuliere ich diesen Grund am besten?
    Welche Möglichkeiten habe ich ansonsten ihm zu Kündigen?

    Danke für eure Mühe

    Einmal editiert, zuletzt von Biofer (23. April 2017 um 13:44)

  • Zitat

    Muss ich einen Grund in der Kündigung angeben?

    Auch für sog. Untermietverhältnisse gilt das Mietrecht.

    Zitat

    oder muss ich zwingend einen Grund angeben?

    Ja. Denn die Ausnahme gem. § 549 Abs. 2 Nr. 2 trifft hier nicht zu.

    Zitat

    Welche Möglichkeiten habe ich ansonsten ihm zu Kündigen?

    Da Du mit dem Mieter in der selben Wohnung wohnst kannst Du von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Kündigungsfrist aber 6 Monate.

  • Hallo Biofer,

    "Nun Möchte ich einem meiner Untermieter Kündigen. Muss ich einen Grund in der Kündigung angeben?"
    - Das solltest Du. Ausserdem fragen Richter bei solchen Prozessen stets, ob vorher bereits (schriftlich, nachweisbar) abgemahnt wurde. Selbst neulich noch erlebt. Wenn Du jetzt (schriftlich, nachweisbar) kündigst, wäre das dann zum (frühestens) 31.10.2017. Wohnraum-Mietverhältnisse enden stets zum Monatsende.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. April 2017 um 14:57)

  • Schon mal vielen Dank.
    Also gebe ich einen Grund an.
    Was mich nur stutzig macht ist folgender Eintrag auf Finanztip:

    "Kündigungsfrist für Vermieter: Hängt von Mietdauer ab:
    0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
    5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
    ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate"

    Ist das falsch?

    Des weiteren steht auf gleicher Seite:

    Sonderfall „Unter einem Dach“:

    ..."Er muss weder einen der oben aufgeführten Kündigungsgründe noch Eigenbedarf geltend machen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist in diesem Fall um drei Monate. Wohnt der Mieter bereits seit fünf Jahren in der Wohnung, hat er statt sechs Monaten neun Monate Zeit, um sich etwas Neues zu suchen."

    Jetzt bin ich verwirrt.

  • Zitat

    Also gebe ich einen Grund an.

    Einen rechtlich anerkannten.

    Unordentlichkeit, Putzplan nicht einhalten und/oder div. andere Kleinigkeiten sind keine rechtlich anerkannten Kündigungsgründe.


    Zitat

    "Kündigungsfrist für Vermieter: Hängt von Mietdauer ab:
    0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
    5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
    ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate"

    Ist das falsch?

    Von der Wohndauer hängt das ab. Das kann u. U. ein Unterschied zur Mietvertragsdauer sein.

    Warum machen dich die Kündigungsfristen stutzig? Die sind völlig gesetzeskonform. BGB § 573c Abs. 1

    Zitat


    Sonderfall „Unter einem Dach“:..."Er muss weder einen der oben aufgeführten Kündigungsgründe noch Eigenbedarf geltend machen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist in diesem Fall um drei Monate. Wohnt der Mieter bereits seit fünf Jahren in der Wohnung, hat er statt sechs Monaten neun Monate Zeit, um sich etwas Neues zu suchen."

    Jetzt bin ich verwirrt.

    Warum? Wohnt der Mieter noch keine 5 Jahre in der Mietsache sind es 6 statt 3 Monate.

    In meiner Antwort habe ich doch einen Link zum § 573a eingefügt. Hast Du den nicht gelesen?

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