Ungültiger Kündigungsverzicht?

  • Hallo liebe Leute,

    habe Ende 2015 einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichnet in dem eine bestimmte Kündigungsfrist von ca 4 Jahren festgehalten ist. Nur ist bei dem Datum, wann die Frist endet ein Fehler unterlaufen, dort Endet die Frist bereis wieder 2015. Ich habe den Mietvertrag unterschrieben und an dem Mieter zurückgeschickt. Nun ist mit beim Durchsehen des Mietvertrages gestern Abend aufgefallen, dass mein Vermieter das Datum handschriftlich abgeändert hat ohne mich daraufhinzuweisen. Wie gesagt, es ist mir jetzt aufgefallen.
    Des Weiteren ist aber das Datum so verändert, dass es unleserlich ist.
    Jetzt müsste der Vertrag doch ungültig sein, oder?
    In Vorgesprächen mit dem Vermieter in den letzten Tagen, hat er Bedingungen gestellt und total utopische Voraussetzungen in einem Aufhebungsvertag festgehalten, die meiner Meinung nach sittenwidrig sind.
    Darin fordert er den Erlass der gesamten Kaution und das gesamte Streichen der Wohnung vom Fachmann, sowie das Einbestellen einer Unternehmensspediton für den Auszug, damit keine Schäden am Haus entstehen. Ich soll außerdem Vermittlungsgebühren für den Nachmittag übernehmen und die Schufa-Auszüge bezahlen! Und zu guter Letzt Nebenkosten im Voraus bezahlen. Laut Aufhebungsvertrag sind 2 Monate gemeint.
    Meiner Meinung nach ist das Nötigung, oder nicht?
    Wie seht ihr das?

    Einmal editiert, zuletzt von Kuharms (22. April 2017 um 20:39)

  • Hallo Kuharms,
    was Du da (be)schreibst, ist derart hanebüchen, dass sich ein Fachanwalt mal damit befassen sollte. Das war meine erste Reaktion. Ich versuche es trotzdem mal:

    "habe Ende 2015 einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichnet in dem eine bestimmte Kündigungsfrist von ca 4 Jahren festgehalten ist."
    - Gibt es nicht bei Wohnraummietverträgen, damit also drei Monate Kündigungsfrist.

    "Nur ist bei dem Datum, wann die Frist endet ein Fehler unterlaufen, dort Endet die Frist bereis wieder 2015."
    - Damit würde er automatisch unbefristet mit 3-monatiger Kundigungsfeist gelten.

    "Ich habe den Mietvertrag unterschrieben und an dem Mieter zurückgeschickt."
    - An den VERmieter?

    "Nun ist mit beim Durchsehen des Mietvertrages gestern Abend aufgefallen, dass mein Vermieter das Datum handschriftlich abgeändert hat ohne mich daraufhinzuweisen. Wie gesagt, es ist mir jetzt aufgefallen. Des Weiteren ist aber das Datum so verändert, dass es unleserlich ist."
    - Urkundenfälschung...?

    "Jetzt müsste der Vertrag doch ungültig sein, oder?"
    - Ich meine nicht, sondern er ist automatisch unbefristet mit 3-monatiger Kundigungsfeist.

    "In Vorgesprächen mit dem Vermieter in den letzten Tagen, hat er Bedingungen gestellt und total utopische Voraussetzungen in einem Aufhebungsvertag festgehalten, die meiner Meinung nach sittenwidrig sind.
    Darin fordert er den Erlass der gesamten Kaution und das gesamte Streichen der Wohnung vom Fachmann, sowie das Einbestellen einer Unternehmensspediton für den Auszug, damit keine Schäden am Haus entstehen. Ich soll außerdem Vermittlungsgebühren für den Nachmittag übernehmen und die Schufa-Auszüge bezahlen!"
    - Würde ich ablehnen, da rechtswidrig.

    "Und zu guter Letzt Nebenkosten im Voraus bezahlen."
    - Kommt auf die MV-Vereinbarungen an.

    "Laut Aufhebungsvertrag sind 2 Monate gemeint. Meiner Meinung nach ist das Nötigung, oder nicht?"
    - Zwei Monate was?
    Übrigens, wenn Du jetzt kündigst, wäre der kürzeste Termin zum 31.07.2017. Latürnich per Einwurfeinschreiben oder durch Boten, Zeugen, Quittung auf Deiner Kopie.

  • Zitat

    Jetzt müsste der Vertrag doch ungültig sein, oder?

    Eine unwirksame Klausel macht nicht den ganzen Vertrag unwirksam, nur die Klausel.

    Zitat

    habe Ende 2015 einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichnet in dem eine bestimmte Kündigungsfrist von ca 4 Jahren festgehalten ist.

    Wohl eher einen Kündigungsverzicht. Ob der wirksam ist oder nicht, kommt auf den exakten Wortlaut an.

    Entweder machst Du dir die Mühe und tipst den Wort gür Wort ab oder stellst die entsprechende Vertragsseite als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hier ein.

    Wichtig ist noch das Datum an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

    Zitat

    Nur ist bei dem Datum, wann die Frist endet ein Fehler unterlaufen, dort Endet die Frist bereis wieder 2015.

    Offensichtliche Schreib-/Tipfehler machen eine Klausel nicht unwirksam.

    Zitat

    Meiner Meinung nach ist das Nötigung, oder nicht?

    Sollte der Kündigungsverzicht wirksam sein kann der Vermieter schon Bedingungen für eine vorzeitige Vertragsentlassung stellen. Wobei einige schon ziemlich utopisch sind. Da muß ich dir Recht geben.

  • Ich werde zuhause mal die Klausel abtippen. Bin aber gerade arbeiten.
    Fakt ist, dass das Datum des Kündigungsverzichts im nach hinein abgeändert worden war.
    Ich habe ihn damals zuerst unterschrieben, den Vertrag dann zurück an meinen Vermieter und er hat ihn dann unterschrieben. Dazwischen liegen 11 Tage. Während der Vertrag anschließend bei ihm lag, hatte er das Datum nämlich geändert. Das war mir lange Zeit gar nicht aufgefallen.
    Nämlich stand anfangs im Vertrag, dass der Verzicht nur bis zum 7.10.2015 gilt.... er hat aber aus der 5 eine 9 gemacht. Und lesen kann man es ehrlich gesagt schlecht, nur noch erahnen.
    Vielen Dank an euch!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuharms (23. April 2017 um 11:04)

  • Der letzte Satz, besser gesagt das erste Wort im letzten Satz

    Anschließend gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    ist entscheidend.

    Die Vertragsbindung des Mieters durch einen Kündigungsverzicht darf maximal 4 Jahre, inklusive der 3monatigen Kündigungsfrist betragen.

    Nach dieser Klausel wäre eine Kündigung frühestens am 8.10.2019 möglich. Der Vertrag würde dann am 31. Januar 2020.

    Vertragsbindung also deutlich länger als 4 Jahre.

    Lange Rede, kurzer Sinn die Klausel ist unwirksam.

    Eine fristgerechte Kündigung derzeit zum 31.7.2017 möglich.

    Da kann sich der Vermieter auf den Kopf stellen wie er will.

  • Sinngemäß bedeutet es ja das, wie sie oben schon geschrieben haben, nämlich dass an die vier Jahre sich weitere drei Monate hängen und somit die maximale Laufzeit von 4 Jahren überschritten wird. Und da gibt es wirklich nichts zu Rütteln und würde vor jedem Gericht standhalten?��
    Ich bin gerade wirklich sehr glücklich. Vielen Dank!


    Ja, so wie geschrieben wurde, ist es rechtlich richtig. Freut uns, dass Du glücklich bist (ehrlich!).

  • Ich muss leider noch eine Frage loswerden. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich bei der Klausel nicht um eine Individualvereinbarung handelt?Denn diese Klausel ist als solche nicht gekennzeichnet und außerdem habe ich niemals mit meinem Vermieter verhandelt, sondern ist der Vertrag vorformuliert bei mir angekommen.

  • Ich muss leider noch eine Frage loswerden. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich bei der Klausel nicht um eine Individualvereinbarung handelt?Denn diese Klausel ist als solche nicht gekennzeichnet und außerdem habe ich niemals mit meinem Vermieter verhandelt, sondern ist der Vertrag vorformuliert bei mir angekommen.


    Mit dieser Annahme dürftest Du richtig liegen.

  • Ja, so wie geschrieben wurde, ist es rechtlich richtig. Freut uns, dass Du glücklich bist (ehrlich!).


    Mich freut es nicht. Wieder einer der sich nicht an das, was er vereinbart hat, halten muss, weil ein Vermieter einen "kleinen" Fehler gemacht hat und vergessen hat die Kündigungsfrist zum vierjährigen Kündigungsauschluss dazuzurechnen.

    Es ist traurig, dass die meisten Leute Vertäge nur solange einhalten wollen, wie es in ihrem eigenen interesse ist.

    Aber was soll's hat halt wieder ein Vertragsbrüchiger Glück gehabt.

    Gruß
    H H

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