Ich muss leider noch eine Frage loswerden. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich bei der Klausel nicht um eine Individualvereinbarung handelt?Denn diese Klausel ist als solche nicht gekennzeichnet und außerdem habe ich niemals mit meinem Vermieter verhandelt, sondern ist der Vertrag vorformuliert bei mir angekommen.
Beiträge von Kuharms
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das ist der Auszug.
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Ich werde zuhause mal die Klausel abtippen. Bin aber gerade arbeiten.
Fakt ist, dass das Datum des Kündigungsverzichts im nach hinein abgeändert worden war.
Ich habe ihn damals zuerst unterschrieben, den Vertrag dann zurück an meinen Vermieter und er hat ihn dann unterschrieben. Dazwischen liegen 11 Tage. Während der Vertrag anschließend bei ihm lag, hatte er das Datum nämlich geändert. Das war mir lange Zeit gar nicht aufgefallen.
Nämlich stand anfangs im Vertrag, dass der Verzicht nur bis zum 7.10.2015 gilt.... er hat aber aus der 5 eine 9 gemacht. Und lesen kann man es ehrlich gesagt schlecht, nur noch erahnen.
Vielen Dank an euch! -
Hallo liebe Leute,
habe Ende 2015 einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichnet in dem eine bestimmte Kündigungsfrist von ca 4 Jahren festgehalten ist. Nur ist bei dem Datum, wann die Frist endet ein Fehler unterlaufen, dort Endet die Frist bereis wieder 2015. Ich habe den Mietvertrag unterschrieben und an dem Mieter zurückgeschickt. Nun ist mit beim Durchsehen des Mietvertrages gestern Abend aufgefallen, dass mein Vermieter das Datum handschriftlich abgeändert hat ohne mich daraufhinzuweisen. Wie gesagt, es ist mir jetzt aufgefallen.
Des Weiteren ist aber das Datum so verändert, dass es unleserlich ist.
Jetzt müsste der Vertrag doch ungültig sein, oder?
In Vorgesprächen mit dem Vermieter in den letzten Tagen, hat er Bedingungen gestellt und total utopische Voraussetzungen in einem Aufhebungsvertag festgehalten, die meiner Meinung nach sittenwidrig sind.
Darin fordert er den Erlass der gesamten Kaution und das gesamte Streichen der Wohnung vom Fachmann, sowie das Einbestellen einer Unternehmensspediton für den Auszug, damit keine Schäden am Haus entstehen. Ich soll außerdem Vermittlungsgebühren für den Nachmittag übernehmen und die Schufa-Auszüge bezahlen! Und zu guter Letzt Nebenkosten im Voraus bezahlen. Laut Aufhebungsvertrag sind 2 Monate gemeint.
Meiner Meinung nach ist das Nötigung, oder nicht?
Wie seht ihr das?
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