Hallo Community!
hoffe es geht euch allen den Umständen entsprechend gut.
Ich hab ein anliegen und zwar habe ich noch jeweils von 2003-2014 nachzahlungen offen gegenüber meinen Vermieter. Ich habe aber gelesen das diese aber verjähren wenn er sie nicht in einer Frist von 3 Jahren irgendwie einzieht.
Bsp. Nachzahlung 2003 hätte er bis 2006 einziehen müssen egal wie ansonsten ist das verjährt.
Stimmt das?
vielen dank im vorraus!
Mfg