Beiträge von Nabeel

    Hallo Community!

    hoffe es geht euch allen den Umständen entsprechend gut.

    Ich hab ein anliegen und zwar habe ich noch jeweils von 2003-2014 nachzahlungen offen gegenüber meinen Vermieter. Ich habe aber gelesen das diese aber verjähren wenn er sie nicht in einer Frist von 3 Jahren irgendwie einzieht.

    Bsp. Nachzahlung 2003 hätte er bis 2006 einziehen müssen egal wie ansonsten ist das verjährt.

    Stimmt das?

    vielen dank im vorraus!

    Mfg

    Hallo Liebe Community,

    an erster stelle würde ich gerne sagen das ich ganz Neu bin hier in dem Forum. Sollte ich Regeln verstoßen dann seit mir doch bitte nicht böse.

    Jetzt zu meinem Anliegen.

    Ich wohne seit 2001 in einer Mietwohnung. Im Mietvertrag wurde festgehalten:

    ,,Das Mietverhältniss beginnt am 01.August.2001."

    weiter steht..

    ,,2. Nur für Verträge von bestimmter Dauer - Der Mietvertraf wird auf die Dauer von 60 Monaten geschlossen. Das Mietverhältnis läuft am 30.07.2006 ab."

    weiter steht..

    ,,7. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnis gemäß § 568 BGB tritt nicht ein"


    Jetzt meine frage!

    So wie ich das verstanden habe ist der Mietvertrag seit dem 30.07.2006 abgelaufen! Weil es wurde nie ein neuer Vertrag abgeschlossen. und mit dem Punkt 7 (oben aufgefasst) nimmt der Vermieter auch raus das der Vertrag nicht stillschweigend verlängert werden kann.

    Ist dieser Vertrag somit erloschen? Weil ich möchte jetzt gerne ausziehen aber mein Vermieter meint ich hätte ihm 12 Monate vorher bescheid geben müssen.

    Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.

    Mfg
    N. Ahmad

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