Hallo
meine Mutter bewohnt seit mehr als 50 Jahren eine Wohnung. Nach Kündigung fordert der Vermieter von uns "Schönheitsreparaturen", worunter er:
<das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wänds und Decken, das Streichen der Fußböden, der Fenster und Türen>
versteht.
Wer kennt sich da aus? Im Mietvertrag steht dazu nichts.
Gruß
Gerhard