Beiträge von sgssn

    Hallo
    meine Mutter bewohnt seit mehr als 50 Jahren eine Wohnung. Nach Kündigung fordert der Vermieter von uns "Schönheitsreparaturen", worunter er:
    <das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wänds und Decken, das Streichen der Fußböden, der Fenster und Türen>
    versteht.
    Wer kennt sich da aus? Im Mietvertrag steht dazu nichts.

    Gruß
    Gerhard

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