Ungültiger Mietvertrag?

  • Hallo liebe community!

    Ich habe bereits mal im Forum gesucht, konnte aber keine genaue Antwort für mein Problem finden, weshalb ich es nun hier einmal schilder mit der Hoffnung, dass ihr mir weiterhelfen könnt:

    Also...

    Es besteht ein zeitlich befristeter Mietvertrag zur Untermiete eines möblierten Zimmers in einer 2 Zimmer Wohnung. Die Wohnung wird von einem Paar bewohnt, welches sich nun ein Zimmer teilt und dem Untermieter im anderen Zimmer.

    Laut Mietvertrag besteht keine Möglichkeit der Kündigung vor dem 31.10.
    Erst nach dem Einzug des Untermieters hat dieser herausgefunden, dass die Besitzer der Wohnung (Hauptvermieter) nicht wissen, dass dort ein Untermietverhältniss besteht.
    Hat er somit eine rechtliche Grundlage aus dem Mietverhältniss auszutreten, obwohl laut Vertrag keine Möglichkeit der Kündigung vorliegt?

    Punkt ist, ich will aus der Wohnung raus und würde gerne wissen, ob der Vertrag überhaupt gültig ist, wenn der Hauptvermieter nichts von dem besagten Vertrag weis.

    Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen!

    Liebe Grüße!

  • Zitat

    Hat er somit eine rechtliche Grundlage aus dem Mietverhältniss auszutreten,

    Nein. Das die Vermieter von ihrem Vermieter keine Erlaubnis zur "Untervermietung" haben ist völlig irrelevant.

    Auch an der Wirksamkeit des Vertrages ändert das nichts.

    Hier treffen alle 3 relevanten Kriterien zu das eine Befristung ohne Angabe eine Grundes wirksam ist.

    1. Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung.

    2. Das Zimmer ist überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet

    3. Mieter ist eine Einzelperson.

  • Dann bleibt mir also nix anderes übrig als abzuwarten, bis das Mietverhältniss sich zur im Vertrag angegebenen Zeit auflöst?

    Schade...aber vielen Dank für die schnelle Antwort!

  • Dann bleibt mir also nix anderes übrig als abzuwarten, bis das Mietverhältniss sich zur im Vertrag angegebenen Zeit auflöst?

    So ist es.

    Es sei denn einer der 3 o. g. Kriterien trifft nicht zu. Zum Beispiel die Möblierung besteht lediglich aus einem Tisch, einem Stuhl und einem Schrank.

  • Hallo Jackrum,

    Mietecht kennt keine Hauptvermieter, Untervermieter, Untermieter o. dgl. Ungültige (Miet-)Verträge gibt es höchst selten, sondern man müsste eher prüfen, ob einzelne Vertragspositionen gegen geltendes Recht verstossen.
    Der Vorrednerin schliesse ich mich an.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!