Kosten der Änderung des Zeitraums der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen und vielen Dank für Ihre Hilfe !

    Ich suche nach einer Antwort auf folgende Frage :

    Sind die Kosten einer Zwischenablesung bedingt durch die Umstellung des Abrechnungszeitraumes durch den Vermieter aufs Kalenderjahr umlagefähig oder zählen sie -wie bei einem Mieterwechsel- zu den Verwaltungskosten des Vermieters ?

    Hzl. Grüße !

  • Diese Kosten für eine notwendig gewordene Zwischenablesung sind vom Vermieter zu zahlen, immer vorausgesetzt, dass im Mietvertrag nicht das Gegenteil vereinbart ist. Denn die Kosten z.B. einer Zwischenablesung bei Auszug muss der Mieter nur dann bezahlen, wenn vereinbart.

  • Diese Kosten für eine notwendig gewordene Zwischenablesung sind vom Vermieter zu zahlen, immer vorausgesetzt, dass im Mietvertrag nicht das Gegenteil vereinbart ist. Denn die Kosten z.B. einer Zwischenablesung bei Auszug muss der Mieter nur dann bezahlen, wenn vereinbart.


    Stimme zu. Verwaltungskosten sind grundsätzlich mit der Miete abgegolten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!