Hallo zusammen und vielen Dank für Ihre Hilfe !
Ich suche nach einer Antwort auf folgende Frage :
Sind die Kosten einer Zwischenablesung bedingt durch die Umstellung des Abrechnungszeitraumes durch den Vermieter aufs Kalenderjahr umlagefähig oder zählen sie -wie bei einem Mieterwechsel- zu den Verwaltungskosten des Vermieters ?
Hzl. Grüße !