Kleinreparatur Fensterrolläden

  • Guten Morgen,

    Ein freundliches Hallo an alle und Daumen hoch an die Betreiber des Forums.

    Ich habe mich bezüglich meiner Frage im Netz schon etwas belesen und hätte gerne eine Bestätigung, ob ich es so richtig verstanden haben:

    Wir hatten kürzlich eine Reparatur an den Rolläden. Diese ging nur noch schwer und "eierig" über das Zugseil zu betätigen.

    Nachdem der Mangel behoben war, stand gestern der Vermieter vor der Tür und bat uns die Rechnung in Höhe von 61 Euro selbst zu begleichen. Er meinte Rechnungen unter 100 Euro sind vom Mieter selbst zu begleichen.

    Daraufhin habe ich in den Mietvertrag geschaut. Eine Kleinstreparaturenklausel gibt es nicht. Der Vertrag ist von 2001.

    Gefunden habe ich, dass in solchen Fällen dieses im BGB geregelt ist. Danach sind Kleinreparaturen ohne Klausel nur vom Mieter zu tragen, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Nach 16 Jahren ohne Probleme möchte ich mich so weit aus dem Fenster lehnen, dass es sich lediglich um Materialermüdung handelt. Sehe ich das richtig?

    Gruss Kori

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