Beiträge von Kori

    Hallo,

    Mein erster das Thema zu erstellen, ist leider nach Abschicken auf der Datenautobahn verschwunden. Also noch ein Versuch.

    Nachdem meine Lebensgefährtin und Ihr Ex-Mann sich getrennt hatten, bin ich im letzten Jahr bei meiner Partnerin und deren Kindern mit eingezogen. Aktuell läuft der Mietvertrag noch auf Partnerin und Ex.

    Nunmehr möchte der Ex verständlicherweise gerne aus dem Mietvertrag raus.

    Da die Mietbürgschaft allein auf den Namen des Ex läuft möchte der Vermieter natürlich eine neue Kaution und einen Mietvertrag mit Partnerin und mir.

    Der alte MV besteht seit 2001 und hat somit eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
    Wird nunmehr ein neuer MV geschlossen, fallen wir auf die drei Monate zurück und der VM wird wohl auch eine Kleinstreparaturklausel einbauen, die aktuell nicht im MV steht.

    Ist es wirklich notwendig einen komplett neuen MV einzugehen oder besteht die Möglichkeit durch eine Änderungsklausel zum bestehenden MV einen Vertragspartner zu "entlassen" und durch mich zu ersetzen?

    Vielen für Eure Hilfe

    Gruss Kori

    Hallo,

    Folgende Änderung steht bei uns im Mietvertrag an:

    Meine Lebensgefährtin und ihr Ex-Mann haben im Jahr 2001 das Mietobjekt bezogen. Durch Trennung und Scheidung hat der Ex-Mann 2015 das Haus verlassen.

    Inzwischen bin ich bei meiner Lebensgefährtin und deren Kindern eingezogen. Angemeldet mit Zustimmung des Vermieters bin seit 2016. Der Ex-Mann möchte verständlicherweise aus dem Mietvertrag mal raus und ich mit hinein.

    Bisher handelt es sich um einen MV der von beiden unterschrieben wurde und ich nehme den Platz des Ex ein. Der Vermieter benötigt eine neue Mietkaution, da die mit Mietbürgschaft bisher allein auf den Namen des Ex läuft. Das kann ich so nachvollziehen.

    Der Vermieter möchte einen neuen Mietvertrag mit meiner Partnerin und mir schließen.

    Jetzt meine Frage : Aufgrund der Dauer des alten Mietvertrages besthet m.E. inzwischen eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Würden wir einen neuen Vertrag abschließen, hätten wir folglich nur noch 3 Monate. Auch besteht im alten MV, so nebenbei, keine Kleinreparaturenklausel.

    Besteht nicht die Möglichkeit, dass eine Änderungsvereinbarung getroffen wird, ich den Platz des Ex einnehme und eine Kaution entrichte; der alte Mietvertrag aber grundsätzlich weiterbesteht?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    Guten Morgen,

    Ein freundliches Hallo an alle und Daumen hoch an die Betreiber des Forums.

    Ich habe mich bezüglich meiner Frage im Netz schon etwas belesen und hätte gerne eine Bestätigung, ob ich es so richtig verstanden haben:

    Wir hatten kürzlich eine Reparatur an den Rolläden. Diese ging nur noch schwer und "eierig" über das Zugseil zu betätigen.

    Nachdem der Mangel behoben war, stand gestern der Vermieter vor der Tür und bat uns die Rechnung in Höhe von 61 Euro selbst zu begleichen. Er meinte Rechnungen unter 100 Euro sind vom Mieter selbst zu begleichen.

    Daraufhin habe ich in den Mietvertrag geschaut. Eine Kleinstreparaturenklausel gibt es nicht. Der Vertrag ist von 2001.

    Gefunden habe ich, dass in solchen Fällen dieses im BGB geregelt ist. Danach sind Kleinreparaturen ohne Klausel nur vom Mieter zu tragen, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Nach 16 Jahren ohne Probleme möchte ich mich so weit aus dem Fenster lehnen, dass es sich lediglich um Materialermüdung handelt. Sehe ich das richtig?

    Gruss Kori

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