Wenn ich den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten würde, dann hätte ich doch theoretisch ein Beleg vom Vermieter für die Größe der Wohnfläche und könnte dann im Fall, dass sie nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt als Nachweis einsetzen. Oder werden Grundrisse rechtlich gesehen nicht als Beleg für die Wohnfläche angesehen?
Paulchen Müller ... nein, es handelt sich hierbei nicht um ein WG-Wohnung. Es ist eine Wohnung in einem Neubau welcher erst im Mai fertig gestellt wird.