Beiträge von daunen84

    Wenn ich den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten würde, dann hätte ich doch theoretisch ein Beleg vom Vermieter für die Größe der Wohnfläche und könnte dann im Fall, dass sie nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt als Nachweis einsetzen. Oder werden Grundrisse rechtlich gesehen nicht als Beleg für die Wohnfläche angesehen?

    Paulchen Müller ... nein, es handelt sich hierbei nicht um ein WG-Wohnung. Es ist eine Wohnung in einem Neubau welcher erst im Mai fertig gestellt wird.

    Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
    Im Umkehrschluss bedeutet das doch allerdings, dass der Schutz vor einer Mietminderung für den Vermieter spätestens dann hinfällig ist, wenn ich die erste Heizkostenabrechnung erhalte!?

    Hallo zusammen,

    mir liegt jetzt der Mietvertrag für die neue Wohnung vor.
    In dem Mietvertrag wird nicht die Wohnfläche in qm angegeben. Es werden nur die einzelnen Räume aufgezählt. Als Zusatz wurde niedergeschrieben... "Eine Wohnfläche ist nicht vereinbart, der räumliche Umfang der Wohnung ergibt sich aus der Angabe der vermieteten Räume, ohne dass es auf deren Flächenmaß ankommt."
    Mir stellt sich jetzt die Fragen, welcher Nachteil ergibt sich dadurch für mich als Mieter bezüglich einer möglichen Mietserhöhung und der Berechnung der Betriebskosten?

    Vielleicht hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen.

    Liebe Grüße

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