Folgendes:
Unser Vermieter läßt den Heizöltank nie Minimum volltanken. (mal 1000 l , mal 1500 l, selten mal 2000 l ) Gut, damit kann man leben, obwohl das eigentlich nicht den Grundsatz entpricht, das man die Kosten gering halten soll, gerade, wenn der Heizölpreis niedrig ist.
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn es aufgrund dieses Verhaltens zu einen Ausfall der Heizung und des Warmwassers kommt, das heißt, das Heizöl ist zu Ende, kann man dann:
Ohne Fritstsetzung des Vermieters die Mietkosten kürzen?
Muss man den Vermieter trotzdem informieren?
Wie viel könnte man kürzen?
Der VM hat ja dafür zu sorgen, das immer ausreichend Heizöl zur Verfügunh steht oder?
Gruß
Andy