• Hallo,

    1:)darf der Vermieter unangemeldet das vermietete Grundstück betreten?
    darf er unangemedete Reparaturen am Haus durchführen lassen ?

    Darf er seine Steine auf dem vermieteten Grundstück lagern ?
    Sind überlassene Elektrogeräte ( Kühlschrank, Gefriertruhe und Herd)bei defekt vom Mieter zu ersetzen ?
    Muß für die Pflege und Instandhaltung des Grundstücks (Rasen mähen)
    Rasenmäher u. sonstige Geräte vom Mieter angeschafft werden ?

    Danke für Eure Antworten
    Route66

  • Hallo Route66,

    "darf der Vermieter unangemeldet das vermietete Grundstück betreten?"
    Nein, vom Weg von der Strasse zum Briefkasten und zur Haustür (falls keine Klingelanlage vorhanden) mal abgesehen.

    "darf er unangemedete Reparaturen am Haus durchführen lassen ?"
    Ja, wenn nicht das ganze Haus als solches vermietet ist.

    "Darf er seine Steine auf dem vermieteten Grundstück lagern ?"
    Ohne die Mieter zu fragen, nein.

    "Sind überlassene Elektrogeräte ( Kühlschrank, Gefriertruhe und Herd)bei defekt vom Mieter zu ersetzen ?"
    Ja, bzw. instandzusetzen, wenn sie bei Überlassung i.O. waren.

    "Muß für die Pflege und Instandhaltung des Grundstücks (Rasen mähen)
    Rasenmäher u. sonstige Geräte vom Mieter angeschafft werden ?"
    Das kommt grundsätzlich auf die Vereinbarungen im MV an. (Mit)denkende Menschen können das aber auch persönlich klären...

  • Das Haus ist als ganzes vermietet, nur ein angrenzender Geräteschuppen ist nicht vermietet, dieser soll jedoch jederzeit zugänglich für den Vermieter sein.

    Es gibt keine Vereinbarung im MV bezüglich der Pflege des Grundstückes und Instandhaltung............es steht das die gesamte
    Rasenfläche zu mähen ist.

    Route66

  • Das Haus ist als ganzes vermietet, nur ein angrenzender Geräteschuppen ist nicht vermietet, dieser soll jedoch jederzeit zugänglich für den Vermieter sein.

    Es gibt keine Vereinbarung im MV bezüglich der Pflege des Grundstückes und Instandhaltung............es steht das die gesamte
    Rasenfläche zu mähen ist.

    Route66

    Wenn das Haus als Ganzes vermietet ist, müsste der Eigentümer m.M.n. schon den Mieter informieren, bevor er daran Hand anlegen möchte.

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