Hallo alle zusammen, unser Vermieter hat uns eine Mietanpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zugeschickt. Er orientiert sich an der durchschnittlichen Miete laut Ausstattungsklasse, Baujahr und Wohnlage. Zusätzlich hat er folgende wohnwerterhöhenden Merkmale angegeben:
1. funkerfasste Heizkostenverteiler und funkerfasste Warm- und Kaltwasserzähler
2. moderne Zusatzausstattung im Bad (Handtuchheizkörper)
3. hochwertige Fußböden (Fertigparkett)
Nun ist bei der Bestimmung der Ausstattungsklasse laut Mietspiegel aber der 2. und 3. Punkt bereits erfasst worden. Kann er für diese Punkte trotzdem einen Zuschlag verlangen?
Vielen Dank schon mal vorab!
wohnwerterhöhende Merkmale
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DDMieter -
30. März 2017 um 11:55 -
Erledigt
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Wenn es nach dem Mietspiegel geht, zählen lediglich die Merkmale die auch darin erfasst sind. Selbst Wasserhähne aus purem Gold sind in diesem Sinne kein Grund für einen Mieterhöhung.
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Welche Zu- oder Abschläge bei der Berechnung der Miete nach einem qualifizierten Mietspiegel eine Rolle spielen geht doch aus dem Begleittext dieses Mietspiegels hervor. Wenn Erklärungsbedarf herrscht wird dir dieser beim örtlichen Mieterverein gegeben. Denn dieser Verein ist gemeinsam mit dem Vermieterverein und der Stadtverwaltung Herausgeber des Mietspiegels.
Besorg dir ein Exemplar (meist auch im Internet abrufbar) und lese.
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Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: Ich habe hier https://www.dresden.de/de/leben/wohne…mietspiegel.php die Vergleichsmiete berechnet und dabei wurde in den Ausstattungsmerkmalen die Punkte 2. und 3. mit abgefragt. Jetzt will der Vermieter aber zusätzlich zur Anhebung der Miete auf die durchschnittliche Vergleichsmiete für diese 3 wohnwerterhöhenden Merkmale eine Erhöhung. Meine Frage ist ob er das kann oder nicht?
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Doppelt hält besser, ist in diesem Fall aber wohl kaum zulässig, denke ich, wenn es denn so ist, was ich evtl. noch mal hinterfragen würde, weil so eine Mietspiegelabfrage evtl. auch einiges beinhaltet, worüber man sich streiten kann.
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Hallo DDMieter,
wie ist die "Mietanpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete" formuliert? -
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Wo wurde das den jetzt doppelt zum Ansatz gebracht? So wie ich das lese, sind das die drei Wohnwerterhöhende Merkmale, die eben diese Miete dann ausweisen, was dann im letzen Teil des Schreibens ausgewiesen wird?
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Hier die Daten des Online Mietspiegels
Auf Grund dessen ist es die Ausstattungsklasse V inklusive der baulichen Besonderheiten. Ich will nur wissen, ob die Anpassung korrekt ist oder ob hier etwas doppelt berechnet wird.
Online-Mietspiegel Dresden 2017
Ihre Wohnung entspricht folgenden Vergleichskriterien, die zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
relevant sind:
Wohnungsgröße: 51-75 m²
Baujahr des Gebäudes,
in dem sich die
Wohnung befindet: errichtet zwischen 1946 und 1990
Ausstattungsmerkmale: - zeitgemäße Sammelheizung
- zeitgemäßes Bad
- zeitgemäße Sanitärobjekte (zum Beispiel Einhebelmischbatterien oder
Thermostatarmaturen, Hänge-WC oder modernes Stand-WC)
- Wände im Nassbereich (Badewanne/Dusche) mindestens 1,50 m Höhe gefliest
- alle Wände mind. 1,50 m Höhe gefliest
- der Boden ist gefliest oder mit Naturstein oder ähnlichem ausgelegt
- die Badewanne/Duschwanne ist fest eingebaut (Sockel gefliest)
- zeitgemäße Fenster
- zeitgemäße Außenwandwärmedämmung
- zeitgemäße Elektroinstallation
- zeitgemäße Küche
- gefliester Arbeitsbereich (sogenannter Fliesenspiegel)
- gefliester Küchenfußboden (oder mit Naturstein oder ähnlichem ausgelegt)
- Fenster bzw. Balkontür
- Balkon, Loggia, Terrasse oder Veranda
- Bauliche Besonderheiten
- hochwertige Fußböden
- Bad-Sonderausstattung
- alle Wände sind mindestens 2 m gefliest (Türhöhe)
- Handtuchwandheizkörper
- Bad mit Wanne und separater Dusche
Wohnlage: mittlere Wohnlage
Ausstattungsklasse: Ausstattungsklasse V
Die angegebenen Vergleichskriterien ergeben folgende ortsübliche Vergleichsmiete:
Minimalpreis: 5,19 EUR/m²
Maximalpreis: 7,12 EUR/m²
Durchschnittspreis: 6,12 EUR/m²
Erstellt auf der Online-Plattform der Landeshauptstadt Dresden http://preview.dresden.de/de/rathaus/tes…mietspiegel.php -
Ich bin zwar jetzt kein ausgesprochener Experte was den Dresdener Mietspiegel angeht, aber für mich klingt die grundsätzliche Miethöhe halbwegs logisch, erhrlich gesagt. Ob und wer da welche Positionen zu- oder abgerechnet hat, ist in teilen wohl auch einfach Ansichtssache, bzw. gibt es in vielen dieser Mietspiegel immer Punkte worüber man sich streiten kann.
Kurz gesagt, ein gewisser Spielraum ist in solchen Abfragen gar nicht so selten. -
Zusätzlich hat er folgende wohnwerterhöhenden Merkmale angegeben:
1. funkerfasste Heizkostenverteiler und funkerfasste Warm- und Kaltwasserzähler
2. moderne Zusatzausstattung im Bad (Handtuchheizkörper)
3. hochwertige Fußböden (Fertigparkett)
Nun ist bei der Bestimmung der Ausstattungsklasse laut Mietspiegel aber der 2. und 3. Punkt bereits erfasst worden. Kann er für diese Punkte trotzdem einen Zuschlag verlangen?
Weshalb denn nicht? Die sind doch schon vorhanden und nutzbar.
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