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    Hier die Daten des Online Mietspiegels

    Auf Grund dessen ist es die Ausstattungsklasse V inklusive der baulichen Besonderheiten. Ich will nur wissen, ob die Anpassung korrekt ist oder ob hier etwas doppelt berechnet wird.


    Online-Mietspiegel Dresden 2017
    Ihre Wohnung entspricht folgenden Vergleichskriterien, die zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
    relevant sind:
    Wohnungsgröße: 51-75 m²
    Baujahr des Gebäudes,
    in dem sich die
    Wohnung befindet: errichtet zwischen 1946 und 1990
    Ausstattungsmerkmale: - zeitgemäße Sammelheizung
    - zeitgemäßes Bad
    - zeitgemäße Sanitärobjekte (zum Beispiel Einhebelmischbatterien oder
    Thermostatarmaturen, Hänge-WC oder modernes Stand-WC)
    - Wände im Nassbereich (Badewanne/Dusche) mindestens 1,50 m Höhe gefliest
    - alle Wände mind. 1,50 m Höhe gefliest
    - der Boden ist gefliest oder mit Naturstein oder ähnlichem ausgelegt
    - die Badewanne/Duschwanne ist fest eingebaut (Sockel gefliest)
    - zeitgemäße Fenster
    - zeitgemäße Außenwandwärmedämmung
    - zeitgemäße Elektroinstallation
    - zeitgemäße Küche
    - gefliester Arbeitsbereich (sogenannter Fliesenspiegel)
    - gefliester Küchenfußboden (oder mit Naturstein oder ähnlichem ausgelegt)
    - Fenster bzw. Balkontür
    - Balkon, Loggia, Terrasse oder Veranda
    - Bauliche Besonderheiten
    - hochwertige Fußböden
    - Bad-Sonderausstattung
    - alle Wände sind mindestens 2 m gefliest (Türhöhe)
    - Handtuchwandheizkörper
    - Bad mit Wanne und separater Dusche
    Wohnlage: mittlere Wohnlage
    Ausstattungsklasse: Ausstattungsklasse V
    Die angegebenen Vergleichskriterien ergeben folgende ortsübliche Vergleichsmiete:
    Minimalpreis: 5,19 EUR/m²
    Maximalpreis: 7,12 EUR/m²
    Durchschnittspreis: 6,12 EUR/m²
    Erstellt auf der Online-Plattform der Landeshauptstadt Dresden http://preview.dresden.de/de/rathaus/tes…mietspiegel.php

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    Hallo alle zusammen, unser Vermieter hat uns eine Mietanpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zugeschickt. Er orientiert sich an der durchschnittlichen Miete laut Ausstattungsklasse, Baujahr und Wohnlage. Zusätzlich hat er folgende wohnwerterhöhenden Merkmale angegeben:
    1. funkerfasste Heizkostenverteiler und funkerfasste Warm- und Kaltwasserzähler
    2. moderne Zusatzausstattung im Bad (Handtuchheizkörper)
    3. hochwertige Fußböden (Fertigparkett)
    Nun ist bei der Bestimmung der Ausstattungsklasse laut Mietspiegel aber der 2. und 3. Punkt bereits erfasst worden. Kann er für diese Punkte trotzdem einen Zuschlag verlangen?
    Vielen Dank schon mal vorab!

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