Frage zu Kündigung bzw. korrekter Wortlaut im Mietvertrag

  • Hallo liebe Experten,

    ich vermiete seit einigen Jahren mein Elternhaus. Schön langsam denken aber meine Freundin und ich an Familienplanung und daran, von unserer kleinen WG in mein Elternhaus (zurück) zu ziehen. Der Mietvertrag besagt im Punkt Mietdauer folgendes:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2010 und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Beide Vertragsparteien verzichten auf ein Kündigungsrecht für die ersten beiden Jahre. Danach steht jedem das Recht zu, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten zu kündigen."

    Sinngemäß wäre es kein Problem, dem Mieter jetzt mitzuteilen, dass ich den Mietvertrag mit April 2018 kündigen möchte, richtig? Aber ich möchte nur zur Sicherheit nachfragen, ob das wohl wirklich rechtens ist? Nicht, dass da irgendetwas falsch formuliert ist und es zu Streiterein kommen könnte.

    Vielen Dank! :)

    Lg

  • Zitat

    Aber ich möchte nur zur Sicherheit nachfragen, ob das wohl wirklich rechtens ist?

    Es ist rechtens wenn Du einige gesetzliche Bestimmungen beachtest.

    1. Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen.

    2. Du kannst den Mietern nur mit rechtlich zulässigem Grund, der im Kündigungsschreiben anzugeben ist, kündigen. Eigenbedarf wäre ein zulässiger Grund.

    3. Für dich als Vermieter, egal was im Vertrag steht, verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren Wohndauer des Mieters um jeweils 3 Monate.

    Zitat

    Nicht, dass da irgendetwas falsch formuliert ist und es zu Streiterein kommen könnte.

    Dann lass das von einem Fachanwalt für Mietrecht machen.

    Streitereien kann es aber trotzdem geben.

  • Verstehe. Gilt der Eigenbedarf auch, obwohl ich noch eine Eigentumswohnung besitze, die ebenfalls groß genug für uns wäre? (Aber halt in der Stadt ist und wir wieder zurück ans Land wollen.)

  • 2. Du kannst den Mietern nur mit rechtlich zulässigem Grund, der im Kündigungsschreiben anzugeben ist, kündigen. Eigenbedarf wäre ein zulässiger Grund.


    ... und sollte im Kündigungsschreiben nachvollziehbar erläutert werden.

  • Verstehe. Gilt der Eigenbedarf auch, obwohl ich noch eine Eigentumswohnung besitze, die ebenfalls groß genug für uns wäre? (Aber halt in der Stadt ist und wir wieder zurück ans Land wollen.)

    Das müßte im E-Fall ein Richter entscheiden.

    Man könnte die ETW ja dem Mieter als Ersatz zur Miete anbieten.

    Wie schon geschrieben, Rat und Hilfe von einem Fachanwalt ist das Beste.

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