Hallo liebe Experten,
ich vermiete seit einigen Jahren mein Elternhaus. Schön langsam denken aber meine Freundin und ich an Familienplanung und daran, von unserer kleinen WG in mein Elternhaus (zurück) zu ziehen. Der Mietvertrag besagt im Punkt Mietdauer folgendes:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2010 und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Beide Vertragsparteien verzichten auf ein Kündigungsrecht für die ersten beiden Jahre. Danach steht jedem das Recht zu, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten zu kündigen."
Sinngemäß wäre es kein Problem, dem Mieter jetzt mitzuteilen, dass ich den Mietvertrag mit April 2018 kündigen möchte, richtig? Aber ich möchte nur zur Sicherheit nachfragen, ob das wohl wirklich rechtens ist? Nicht, dass da irgendetwas falsch formuliert ist und es zu Streiterein kommen könnte.
Vielen Dank! 
Lg