DVB-T2 Umstellung Mietminderung?

  • Moin,

    meine Wohnung hatte bei Einzug TV über Satelliten-Empfang. Dann wurde aus Kostengründen auf DVB-T umgestellt. Da die Anzahl der Sender sich damals nicht reduzierte (nur die Qualität wurde schlechter) war eine Mietminderung nicht begründet. Nun wird auf DVB-T2 umgestellt. Damit kann man kostenfrei nur noc doe ÖR empfangen, alle privatsender werden zu pay TV, mit monatlicher Gebühr. Der Vermieter reagiert leider schon seit Monaten nicht auf Anfragen, wie dies in der Miete berücksichtigt wird. Daß man den Decoder selbst zahlen muss, weiß ich. Aber acuh mit decoder kann man ja nur noch eingeschränkt TV empfangen.
    Wie sieht es hier mit Mietminderung aus?

  • Wie wurde denn der Fernsehempfang vertraglich geregelt?

    Steht dazu überhaupt etwas im Mietvertrag? Wenn dort der Satellitenempfang vereinbart ist, steht Dir das auch zu.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mhh, selbst der Berliner Mieterverein ist wohl der Meinung, das die Kosten für das neue Empfangsgerät im Normalfall der Mieter zu tragen hat.
    Ob und in wieweit der Wegfall einzelner Sender zu einer Mietminderung berechtigt, da wäre ich skeptisch. Ich meine es kann ja auch andere Gründe geben als diese Umstellung, warum ein oder mehrere Sender wegfallen, insofern halte ich diese Überlegung für nicht ganz ausgereift.
    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, das dir im MV bestimmte Sender garantiert wurden, oder?

  • Da der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist mehr als die ÖR-Sender zur Verfügung zu stellen und es hier ja wohl bisher ein DVBT- Empfang über die Gemeinschaftsantenne vorliegt, braucht der Vermieter nur die Antenne neu auszurichten. Dieses Ausrichten hat der Vermieter zu bezahlen. Recht auf private Sender wirst Du meiner Meinung nicht haben, denn Du bezahlst über die GEZ eben nur ÖR.

  • Moin halx,
    wenn die Signalversorgung von T auf T2 umgestellt wird, ist dies kein mietrechtliches Problem, und der Vermieter ist somit aussen vor. Du solltest den Provider kontaktieren.

  • Moin halx,
    wenn die Signalversorgung von T auf T2 umgestellt wird, ist dies kein mietrechtliches Problem, und der Vermieter ist somit aussen vor. Du solltest den Provider kontaktieren.

    WATT?.....der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine zu dem Zeitpunkt der Anmietung vorhandene Anschlussmöglickeit auch weiter zu gewähren und in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Sie auch meinen Beitrag 4 !

  • der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine zu dem Zeitpunkt der Anmietung vorhandene Anschlussmöglickeit auch weiter zu gewähren und in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.


    So isses. Frage mich nur, ob nun sämtliche VM in der bunten Republik die Anschlüsse (selbst?) umzustellen haben...

  • Das Mietrecht § 535 BGB verpflichtet den Vermieter doch "zur Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen (oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten) Gebrauchstauglichkeit der Mietsache".
    Damals hatte ich SAT Empfang mit 30 Kanälen, ÖR und Privatsender. Dann hat der Vermieter auf DVB-T umgerüstet. Nur einige Sender wurden dadurch verändert, aber Art und Umfang blieben im Wesentlichen erhalten. Nun wird duchr die Umstellung auf DVB-T2 jedoch die Senderanzahl und Auswahl massiv eingeschränkt (Private sind nicht mehr frei empfangbar).Dies liegt in der ursprünglichen Umstellung des Vermieters von SAT auf DVB-T begründet. Insofern verschlechtert sich doch die Mietsache durch Vermieterverschulden gegenüber dem Zustand zum Zeitpunkt der Anmietung. Daher müßte Mietminderung doch gerechtfertigt sein?!

  • Wurde Dir im Mietvertrag, wie bereits gefragt, der Empfang von privaten Sendern kostenfrei zugesichert? Denn dazu ist der Vermieter, wie auch schon erwähnt, nicht verpflichtet. Er muss Dir die MÖGLICHKEIT dazu geben. Weiter ist der Erhalt der Antenne doch wohl gegeben und sie wird nicht entfernt.

  • Ist doch das Thema hier.

    WATT?.......wo steht das denn? Der TE will eine Mietminderung da er der Meinung ist, dass er ein Anrecht auf einen kostenfreien Empfang von privaten Sendern hat. Es wird sich nichts verschlechtern, lediglich dass nun nur die ÖR eben frei sind. Alles andere ist gemäß den Angaben des TE nur Vermutung, da auf die nun mehrmals getätigten Rückfragen keine Antwort kommt.

  • Im Mietvertrag steht nichts von kostenfreier Nutzung der Privatsender. Da steht auch nichts von Laminat, daß ich Strom in der Wohnung habe oder daß die Fenster dicht sind. Trotzdem kann ich die Miete mindern, wenn sich durch Vermieterverschulden daran etwas verschlechtert. Kennt sich hier denn jemand auch mit Mietrecht wirklich aus? Schwammiges Halbwissen und Meinungen nach Bauchgefühl helfen ja nicht wirklich weiter..

  • Kennt sich hier denn jemand auch mit Mietrecht wirklich aus? Schwammiges Halbwissen und Meinungen nach Bauchgefühl helfen ja nicht wirklich weiter..

    Ja, Du! Dass Du Dich auf einen Paragrafen beruhst, aber nur einen Satz davon liest, spiegelt auch Dein hiesiges Verhalten und stetiges wiederholen dessen wieder. Sollte Dir Dein eigenes, schwammiges Halbwissen aus dem Bauche aber nicht genügen, kannst Du natürlich noch parallel die Meinung eines Fachanwaltes herbeiziehen.

  • Im Mietvertrag steht nichts von kostenfreier Nutzung der Privatsender. Da steht auch nichts von Laminat, daß ich Strom in der Wohnung habe oder daß die Fenster dicht sind. Trotzdem kann ich die Miete mindern, wenn sich durch Vermieterverschulden daran etwas verschlechtert. Kennt sich hier denn jemand auch mit Mietrecht wirklich aus? Schwammiges Halbwissen und Meinungen nach Bauchgefühl helfen ja nicht wirklich weiter..


    Schon mal was von Einzelfallentscheidungen gehört? Wäre es so das man das irgendwo nachlesen könnte, ob und ab wieviel Sendern man eine Mietminderung beanspruchen könnte, bräuchtest du ja keine Meinung, oder?
    Wie gesagt, ich tendiere eher dazu, das da keine Minderung möglich ist. Warum? Weil das Umstellen offenbar auf Kosten der Mieter geht, wie du ja schon selber herausgefunden hast.

  • Eine typische Antwort bzw Reaktion eben, so wie man sie auch hier eben öfters zu dem Thema und alten Begriff “TV-Grundversorgung“ gelesen hat. Er ist nicht mal in der Lage anzugeben, wie alles in Rahmen des Eigentumsrechtes geregelt ist. Das Verständnis oder besser, was eigentlich das sogenannte Recht auf Information besagt, das fehlt komplett. Dabei hat der schlaue TE sich nun ja schon eine Eselsbrücke mit dem Vergleich “ich habe Strom in der Wohnung“ gebildet. Denke aber nicht, dass er selber drauf kommt.......

  • Vermieterverschulden: Der Vermieter hat die SAT Schüssel demontiert und stattdessen lediglich eine Antenne installiert, wodurch sich nun der TV Empfang verschlechtert.


    Klar gibt es Einzelfallentscheidungen und es gibt auch Urteile dazu, daß man bei der Reduzierung von TV Sendern die Miete mindern darf.

    Sinn eines Hilfeforums ist aber, daß man eine Anfrage an Leute stellt, die sich auskennen und Erfahrungswerte haben, ggf schon die entsprechenden Paragraphen oder Urteile dazu wissen, damit man eben nicht selber stundenlang im Internet recherchieren und sich alles mühsam selbst erarbeiten muss. Klar kann man sich auch selbst durch die Flut der Gesetze, deren Auslegung und dazugehörige Urteile wühlen und sich so selbst helfen, aber dann ist ein "Mietrecht-Hilfe Forum" redundant.
    Nur schwallen und wichtig tun hilft keinem. Dann kann man es lieber Plauder Forum nennen.

    Einmal editiert, zuletzt von halx (23. März 2017 um 16:59)

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