Beiträge von halx

    Vermieterverschulden: Der Vermieter hat die SAT Schüssel demontiert und stattdessen lediglich eine Antenne installiert, wodurch sich nun der TV Empfang verschlechtert.


    Klar gibt es Einzelfallentscheidungen und es gibt auch Urteile dazu, daß man bei der Reduzierung von TV Sendern die Miete mindern darf.

    Sinn eines Hilfeforums ist aber, daß man eine Anfrage an Leute stellt, die sich auskennen und Erfahrungswerte haben, ggf schon die entsprechenden Paragraphen oder Urteile dazu wissen, damit man eben nicht selber stundenlang im Internet recherchieren und sich alles mühsam selbst erarbeiten muss. Klar kann man sich auch selbst durch die Flut der Gesetze, deren Auslegung und dazugehörige Urteile wühlen und sich so selbst helfen, aber dann ist ein "Mietrecht-Hilfe Forum" redundant.
    Nur schwallen und wichtig tun hilft keinem. Dann kann man es lieber Plauder Forum nennen.

    Im Mietvertrag steht nichts von kostenfreier Nutzung der Privatsender. Da steht auch nichts von Laminat, daß ich Strom in der Wohnung habe oder daß die Fenster dicht sind. Trotzdem kann ich die Miete mindern, wenn sich durch Vermieterverschulden daran etwas verschlechtert. Kennt sich hier denn jemand auch mit Mietrecht wirklich aus? Schwammiges Halbwissen und Meinungen nach Bauchgefühl helfen ja nicht wirklich weiter..

    Das Mietrecht § 535 BGB verpflichtet den Vermieter doch "zur Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen (oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten) Gebrauchstauglichkeit der Mietsache".
    Damals hatte ich SAT Empfang mit 30 Kanälen, ÖR und Privatsender. Dann hat der Vermieter auf DVB-T umgerüstet. Nur einige Sender wurden dadurch verändert, aber Art und Umfang blieben im Wesentlichen erhalten. Nun wird duchr die Umstellung auf DVB-T2 jedoch die Senderanzahl und Auswahl massiv eingeschränkt (Private sind nicht mehr frei empfangbar).Dies liegt in der ursprünglichen Umstellung des Vermieters von SAT auf DVB-T begründet. Insofern verschlechtert sich doch die Mietsache durch Vermieterverschulden gegenüber dem Zustand zum Zeitpunkt der Anmietung. Daher müßte Mietminderung doch gerechtfertigt sein?!

    Moin,

    meine Wohnung hatte bei Einzug TV über Satelliten-Empfang. Dann wurde aus Kostengründen auf DVB-T umgestellt. Da die Anzahl der Sender sich damals nicht reduzierte (nur die Qualität wurde schlechter) war eine Mietminderung nicht begründet. Nun wird auf DVB-T2 umgestellt. Damit kann man kostenfrei nur noc doe ÖR empfangen, alle privatsender werden zu pay TV, mit monatlicher Gebühr. Der Vermieter reagiert leider schon seit Monaten nicht auf Anfragen, wie dies in der Miete berücksichtigt wird. Daß man den Decoder selbst zahlen muss, weiß ich. Aber acuh mit decoder kann man ja nur noch eingeschränkt TV empfangen.
    Wie sieht es hier mit Mietminderung aus?

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