Kündigungsfrist

  • Hallo,

    Mein Partner und ich haben beide sehr kurzfristig innerhalb von 2 Wochen eine Jobzusage bekommen. Ein Umzug in die naehe der Arbeitsstelle ist unumgaenglich. Am Wochenende haben wir uns 6 Wohnung angeguckt. DAVOR gab es noch mal ein lockeres Gespraech mit den Vermietern, in dem von unserer Seite angesprochen wurde, dass wir uns am Wochenende Wohnungen angucken, und dann spaetestens am 1.5., wenn möglich auch schon zum 1.4 umziehen wollen. Die Vermieter meinten daraufhin in etwa "ja, kein problem... macht auch nichts wenn die Wohnung einen Monat leersteht blabla." Es fiel kein Wort über die Kündigungsfrist. Allgemein hatten und haben wir ein sehr gutes, freundschaftliches Verhaeltnis zu unseren Vermietern, jedenfalls bis jetzt. Überraschend haben wir innerhalb von 2 Tagen eine Zusage für eine Wohnung bekommen, die wir ab dem 1.4. beziehen könnten, dies teilten wir umgehend dem Vermieter mit.
    Plötzlich ist die Kündigungsfrist doch ein Thema! "Haetten ja nicht gedacht dass ihr tatsaechlich was zum 1.4. findet."

    Man muss dazu sagen, dass unsere aktuelle Wohnung, direkt neben der Uni, sofort weg waere, und es überhaupt kein Problem waere einen Nachmieter zu finden. Wir haben ihnen auch angeboten, dass wir sofort eine Anzeige schalten und uns um einen Nachmieter kümmern.
    Das wollen die Vermieter aber nicht. Sie verbieten es uns quasi einen Nachmieter zu suchen, da dies ein Nachbar (der viele Bürodinge für unsere Vermieter erledigt, unter anderem auch den mietvertrag erstellt hat und ein spießiger Paragraphenonkel ist) übernehmen soll.
    Wir sollen nun die Miete für April zahlen, damit sie sich Zeit lassen können zu suchen, obwohl wir ja sogar dabei helfen würden und ihnen potenzielle Nachmieter vorstellen würden. Wenn sich niemand finden WÜRDE der ihnen passt, ist das ja nochmal eine andere Sache. Aber zu behaupten dass das niemals möglich ist innerhalb von 2 Wochen finde ich nicht richtig.

    Nun meine Frage, und ich befürchte es ist so... sind meine Vermieter im Recht? Das sie sich alle Zeit der Welt lassen dürfen und uns verbieten können uns an der Nachmietersuche zu beteiligen?

    LG

  • Hallo kamilaroi,
    leider muss ich Dich enttäuschen. Das Mietverhältnis kann jetzt rechtsgültig nur zum frühestens 30.06.2017 gekündigt werden - es sei denn, dass Ihr sogar noch einen länger andauernden Kündigungsverzicht vereinbart hattet.

  • Danke für die Antwort, die leider so ausgefallen ist wie befürchtet.
    Bin nur sehr enttaeuscht von unseren Vermietern, weil uns, wie erwaehnt, eine Woche vorher gesagt wurde dass es kein Problem ist.
    Ich mein, es ist ja auch in ihrem Interesse, schnellstmöglichst jemanden zu finden. Der beauftragte Nachbar mag sich ja mit dem Mietrecht etc. auskennen, aber was die Mietersuche (gerade übers Internet) angeht, lebt er leider noch in den 80er Jahren (Aushaenge etc), wodurch es natürlich laenger dauert jemand passenden zu finden.
    Aber sobald ums liebe Geld geht, sieht man die wahren Gesichter mancher Menschen.


  • Aber sobald ums liebe Geld geht, sieht man die wahren Gesichter mancher Menschen.

    Entschuldigung, bei Euch doch auch.

    Ihr wollt die Zahlung für 2 Wohnungen sparen. Und da kommt doch der blöde Vermieter bzw. das BGB mit seinen gesetzlichen Bestimmungen. Zu blöd aber auch.

    Scherz bei Seite. Der Vermieter ist im Recht. Steht im Mietvertrag nichts oder was unwirksames zur Kündigungsfrist gilt automatisch die gesetzliche. Das sind für Mieter nun mal 3 Monate.

    Wie und ob der Vermieter Nachmieter sucht ist allein seine Sache.

  • Hallo Kamilaroi,

    Die Vermieter meinten daraufhin in etwa "ja, kein problem... macht auch nichts wenn die Wohnung einen Monat leersteht blabla." Es fiel kein Wort über die Kündigungsfrist.

    Zu den gesetzlichen Bestimmungen wurde ja schon alles gesagt.

    Hinzufügen möchte ich noch folgendes:
    Dein Vermieter hat doch nichts falsches gesagt. Ihr könnte doch tatsächlich jederzeit ausziehen - aber Kündigungsfristen und damit einhergehende Verbindlichkeiten müssen natürlich bis zum Schluss eingehalten werden.

    Der Vermieter hat ja augenscheinlich nicht gesagt, dass er euch aus dem Mietvertrag entlässt, Kündigungsfrist nicht eingahlten werden muss und die Mietzahlungen entfallen, sobald ihr etwas gefunden habt..

    Man hört/liest/interpretiert immer gerne nur das, was man hören/sehen möchte.

    Liebe Grüße,
    anonym2

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