Boden des Mieters über uns ist unerträglich laut

  • Hallo,
    mein Freund und ich sind mitlerweile wirklich verzweifelt.
    Wir wohnen seit dem 1.2. in einer neuer Wohnung.
    Unser Vermieter ist Türke, spricht nur gebrochen Deutsch und wohnt unter uns. Sein Sohn wohnt über uns. Sein Sohn übernimmt die ganze Kommunikation, da er gut Deutsch spricht.
    Es sollte noch Kleinigkeiten in der Wohnung gemacht werden, die leider immer noch nicht erledigt sind, aber das ist nicht das größte Problem.
    Der Boden vom Sohn über uns knarrt, quitscht und ächzt sehr laut bei jedem Schritt, den er in der Wohnung macht.
    Es ist wirklich unerträglich geworden.
    Er arbeitet im Schichtdienst, das heißt wir werden zu Nacht- und sehr frühen Morgenzeiten geweckt und gestört. Wir müssen gegen 6 aufstehen und werden eigentlich jeden Tag gegen 1 Uhr nachts oder 5 Uhr früh aufgeschreckt. Auch am Wochenende kann ich selten länger als 6 Uhr schlafen.
    Der Vermieter und der Sohn sind eigentlich sehr nett und da wir im selben Haus wohnen möchten wir es uns natürlich nicht verscherzen.
    Außerdem haben wir einen 1.5 Jahresvertrag abgeschlossen, wäre die Lärmbelästigung ein Kündigungsgrund?
    Ich hab in diversen Foren nichts eindeutiges zu so einem Fall gefunden.
    Was sind unsere Rechte und kann man überhaupt etwas machen?
    Es wäre toll Antworten zu bekommen.
    Vielen Dank und liebe Grüße


  • Außerdem haben wir einen 1.5 Jahresvertrag abgeschlossen, wäre die Lärmbelästigung ein Kündigungsgrund?
    Was sind unsere Rechte und kann man überhaupt etwas machen?


    Als erstes solltest du die Klausel mit der Mindestmietzeit von 1,5 Jahren Wort für Wort abtippen, oder ein Foto davon machen und hochladen. Dann kann man sehen, ob die gültig ist.

    Dann musst du unbedingt den Sohn darüber informieren, wie laut die Dielen knarren und quietschen. So lange er nichts davon weiß, kann er die Geräusche auch nicht abstellen.

    Alles weitere ergibt sich, wenn du entsprechend geantwortet hast.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Eigentlich würden wir gerne wohnen bleiben... Haben erst eine neue Küche usw. eingebaut.
    Wissen Sie, ob der Vermieter verpflichtet ist, den Lärm zu beseitigen?
    Im Zweifel würde ich aber auch ausziehen. Mein Freund ist übers Wochenende nicht da, ich weiß leider nicht wo der Mietvertrag ist und kann ihn so leider erst morgen raus suchen.
    Liebe Grüße

  • Sollte er ablehnen oder nicht tätig werden, wäre dies ein Grund für Kündigung.


    Auch bei einem 1,5 Jahres-Mietvertrag, was immer das heißen soll? Ohne zu wissen, wie die Klausel tatsächlich lautet, lehnst du dich aber weit aus dem Fenster.

  • Auch bei einem 1,5 Jahres-Mietvertrag, was immer das heißen soll? Ohne zu wissen, wie die Klausel tatsächlich lautet, lehnst du dich aber weit aus dem Fenster.

    1,5 Jahres-Mietvertrag habe ich nicht berücksichtigt. I.d.R. hat der VM dafür zu sorgen, dass übermässiger Lärm abgestellt wird. Wer sonst? Wäre ja in seinem eigenen Interesse ehe es Mietminderungen gibt.

  • Und trotzdem gibst du die Empfehlung zur Kündigung, das verstehe ich jetzt nicht.

    Auch oder gerade aus der Sicht, dass absolut nichts zu dem Alter des Hauses gesagt wurde. Diverse Urteile besagen eindeutig, dass u.A. knarrende Dielen in einem Altbau nicht unbedingt einen Mangel darstellen, da sie zu Schönheitsfehlern eines Albaues zählen. Ob es zu einer erheblichen Beeinträchtigung im obigen Fall kommt, die eine Mietminderung berechtigt, das wird wohl in einem Forum nur schwer zu beurteilen sein. Vorrausetzung ist aber zuerst, wie bereits erwähnt, logischer weise den Vermieter über den eigenen Eindruck zu informieren und ihm auch die Möglichkeit zu geben, den möglichen Schaden zu beheben.

  • Hallo,
    befristete Mietverträge dürfen nur in Ausnahmefällen geschlossen werden. Sie gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn Sie sich "nichts verscherzen" wollen, dürfen Sie sich nicht beklagen. Es ist immer das gleiche: Die Mieter wollen ihre Rechte durchsetzen, scheuen jedoch einen möglichen Konflikt. Mit Vollnarkose kann man die Probleme nicht lösen.
    Es gibt das Recht der Mietminderung, man kann zusätzlich oder ohne Mietminderung die Beseitigung gers Mangels fordern. Geschieht das nicht, kann man mit der Frist von 3 Monaten (vorliegend wäre eine fristlose Kündigung riskant) kündigen und vom Vermieter die umzugabedingten Kosten als Schadensersatz fordern (z.B. Umzugskosten, Kosten eines neuen Tel./Internetanschlusses, evtl. Maklergebühren, Differenz einer höheren Miete 3 Jahre lang für eine etwa gleichwertige Wohnung). Anwaltliche Beratung, falls der Mangel nicht behoben wird, ist unbedingt zu empfehlen.
    Falls Sie den Namen und Verbleib des Vormieters in Erfahrung bringen können, sollten Sie unbedingt nachfragen, weshalb dessen Wohnungswechsel erfolgt ist. Vielleicht wegen desselben Mangels ......

  • Hallo,
    befristete Mietverträge dürfen nur in Ausnahmefällen geschlossen werden. Sie gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn Sie sich "nichts verscherzen" wollen, dürfen Sie sich nicht beklagen. Es ist immer das gleiche: Die Mieter wollen ihre Rechte durchsetzen, scheuen jedoch einen möglichen Konflikt. Mit Vollnarkose kann man die Probleme nicht lösen.
    Es gibt das Recht der Mietminderung, man kann zusätzlich oder ohne Mietminderung die Beseitigung gers Mangels fordern. Geschieht das nicht, kann man mit der Frist von 3 Monaten (vorliegend wäre eine fristlose Kündigung riskant) kündigen und vom Vermieter die umzugabedingten Kosten als Schadensersatz fordern (z.B. Umzugskosten, Kosten eines neuen Tel./Internetanschlusses, evtl. Maklergebühren, Differenz einer höheren Miete 3 Jahre lang für eine etwa gleichwertige Wohnung). Anwaltliche Beratung, falls der Mangel nicht behoben wird, ist unbedingt zu empfehlen.
    Falls Sie den Namen und Verbleib des Vormieters in Erfahrung bringen können, sollten Sie unbedingt nachfragen, weshalb dessen Wohnungswechsel erfolgt ist. Vielleicht wegen desselben Mangels ......

    Mhh, also bevor man hier gleich wütende und ungestüm vor Gericht zieht, sollte man sich vieleicht vor Augen halten, das knarzende Dielen in einem Altbau sicher kein singnifikanter Mangel ist, und erst recht keiner der eine Kündigung rechtfertigt.
    Es kommt natürlich trotzdem auf den Einzelfall an, aber nach normalem menschlichen ermessen wäre es schon sehr ungewönlich wenn das dermaßen laut ist.
    Ansonsten, und wenn es wirklich so ernst ist, wäre wohl erst mal ein Lärmprotokoll der erst Schritt, und sicher nicht gleich eine Schadensersatzklage oder fristlose Kündigung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!