Beiträge von TommyLee

    Hallo,

    als wir in unserer Wohnung eingezogen sind bzw. bei der Übergabe wurde die Wohnung nicht renoviert. Neben einigen Mängeln im Boden etc., waren die Decken und Wände nicht frisch gestrichen. Wir haben uns untereinander mit dem Vormieter geeinigt, dass wir die Wohnung auch "ungestrichen" übernehmen. Dies wurde auch so im Übergabeprotokoll festgehalten -> zusätzlich der Vermerk "Wohnung gilt als frisch gestrichen"

    Nun stellt sich die Frage, ob wir renovieren bzw. streichen müssen oder nicht, wenn wir ausziehen. Gilt diese Vereinbarung die unter den Mietern getroffen wurde verbindlich? Oder hat das mit dem Vermieter etwas zu tun? Lt. Vertrag müssten wir bei ausziehen streichen -> aber gibt es nicht ein Urteil dass das nicht vorsieht wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde??...

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus....

    Besten Dank

    Hallo,

    eine weitere Frage an die Runde:

    Wir sind nun aus unserer alten Wohnung raus. Blöderweise haben wir - nachdem die Nachmieter feststanden - eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag unterschrieben, in der u.a. geregelt ist, dass die Wände gestrichen werden sollen.

    Zitat:

    "Die Mieter erklären, die Wohnung zum Übergabezeitpunkt im vertragsgemäßen Zustand (d.h. insbesondere auch fachmännisch weiß gestrichene Decken und Wände) zu übergeben. "

    Wir haben die Wohnung auch "normal" weiß gestrichen. Jetzt fällt den Nachmietern plötzlich auf, dass an ein paar kleinen Stellen die Farbe wohl nicht richtig gedeckt hat. (Die Wohnung war vorher auch überwiegend weiß)
    Die Nachmieter haben nun angeboten die paar Stellen selbst noch nachzubessern, verlangen aber Geld dafür. Oder alternativ einen Maler zu beauftragen, der mir dann von der Kaution abgezogen wird.

    Wie ist die Lage? Kennt sich da jemand aus?

    Danke

    Hallo,

    ich hatte mein Problem in einem anderen Thread bereits geschildert, möchte hier aber speziell auf einen Punkt eingehen.
    Durch eine Explosion - ausgelöst durch unbekannte Dritte - wurde an unserer Wohnung die Fensterscheiben bzw. Rahmen zerstört. Der Schaden wurde durch den Vermieter soweit provisorisch behoben, damit wir zum gesetzten Termin einziehen konnten. Allerdings sind die Fenster immer noch undicht bzw. beschädigt -> sprich es zieht und ist relativ laut, so als ob die Fenster gekippt wären.

    Frage:

    Die Sache zieht sich nun schon seit geraumer Zeit. Der Vermieter bzw. Hausverwaltung haben bisher die Fenster nicht komplett durch neue ersetzt, weil es von deren Seite wohl Probleme mit der Versicherung gibt. Sollte mir als Mieter aber doch egal sein, oder? Ich kann erwarten das der Schaden behoben wird...?! Welche Möglichkeiten habe ich hier um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen?? Sollte ich eine Frist setzen? Ob der Vermieter das mit seiner Versicherung klärt oder nicht ist ja sein Problem, deswegen muss er mir ja trotzdem eine einwandfreie Wohnung zur Verfügung stellen, oder nicht???...

    Hallo,

    die Geschichte ist etwas kompliziert. Ich halte mich kurz.
    Wir hätten zum 1.1. in eine neue Wohnung einziehen können. Das Haus wurde vollständig kernsaniert. Leider kam es zu einer Explosion durch unbekannte Dritte vor dem Haus wodurch in unserer Wohnung die Fenster zerstört wurden. Der Boden in der Wohnung wurde ebenfalls beschädigt. Damit war ein Einzug zum 1.1. natürlich unmöglich. Nun wurde uns versichert, dass die Schäden behoben werden und wir zum 1.2. rein können. Jetzt wurde nur eine Teilübergabe gemacht für Bad und Küche, da die beschädigten Zimmer immer noch nicht komplett zur Verfügung stehen.

    Frage:

    Da uns der Eigentümer / Bauleiter / Vermieter bisher keinen konkreten Termin nennen konnte, bis wann die Schäden vollständig behoben werden, überlegen wir nun ob es grundsätzlich die Möglichkeit gibt die Wohnung per Sonderkündigungsrecht zu kündigen? Oder welche Möglichkeiten gibt es für eine Mietminderung? Und hat der Vermieter die Pflicht die Wohnung schnellst möglich herzurichten?

    Am ursprünglichen Vertrag wurde nichts geändert. lt. diesem "gehört" uns die Wohnung seit Januar. Prekär ist auch, dass wir zum Ende Februar aus der alten Wohnung raus müssen, da uns ja mündlich versichert wurde, dass wir zum Februar komplett einziehen können.

    Hat einer einen Rat, Tipp Hilfe?? Danke!

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