Hallo, eine Frage: wir wohnen in einem Haus zur Miete. Eine Privatperson ist der Vermieter.
Sämtliche Kosten sind schriftlich(Mietvertrag) wie mündlich so festgehalten.
Miete:
- Haus 1080€.
- Garage 0,-€ (ist in Hausmiete mit drin)
- Einbauküche 0 € (ist in Hausmiete mit drin)
- Heizkosten/ Wasser - 0€ (Öl, Wasser/Abwasser/Müll) zahlen wir(Mieter) direkt an Lieferant/ Stadt
- sonst. Betriebskostenvorauszahlungen siehe Ziffer 2ff - 0€
Zusammen: 1080€
Ziffer 2ff: hier werden die Betriebskosten beschrieben. ua. Grundsteuer. Aber 0€ werden verlangt. In der Miete ist alles drin. Grundsteuer, Versicherungen etc. deshalb steht bei BTK 0€ im Vertrag und so hat man es uns auch mündlich gesagt.
Jetzt zum Jahreswechsel möchte der Vermieter für 2016 Anteilig die Grundsteuer haben und ab sofort eine Vorauszahlung für 2017.
Darf er das?
Ich bin ja der Meinung, wenn im Vertrag dazu 0€ stehen kann er das nicht verlangen.
Was meint Ihr dazu?
Danke und Gruß