Betriebskosten lt. Mietvertrag 0€ jetzt soll Grundsteuer für Haus doch gezahlt werden

  • Hallo, eine Frage: wir wohnen in einem Haus zur Miete. Eine Privatperson ist der Vermieter.

    Sämtliche Kosten sind schriftlich(Mietvertrag) wie mündlich so festgehalten.

    Miete:

    - Haus 1080€.
    - Garage 0,-€ (ist in Hausmiete mit drin)
    - Einbauküche 0 € (ist in Hausmiete mit drin)
    - Heizkosten/ Wasser - 0€ (Öl, Wasser/Abwasser/Müll) zahlen wir(Mieter) direkt an Lieferant/ Stadt
    - sonst. Betriebskostenvorauszahlungen siehe Ziffer 2ff - 0€

    Zusammen: 1080€

    Ziffer 2ff: hier werden die Betriebskosten beschrieben. ua. Grundsteuer. Aber 0€ werden verlangt. In der Miete ist alles drin. Grundsteuer, Versicherungen etc. deshalb steht bei BTK 0€ im Vertrag und so hat man es uns auch mündlich gesagt.

    Jetzt zum Jahreswechsel möchte der Vermieter für 2016 Anteilig die Grundsteuer haben und ab sofort eine Vorauszahlung für 2017.

    Darf er das?

    Ich bin ja der Meinung, wenn im Vertrag dazu 0€ stehen kann er das nicht verlangen.
    Was meint Ihr dazu?

    Danke und Gruß

  • Zusatz: In akt. Betriebskostenverordnung steht ziemlich weit oben folgendes:
    Die Mieter haben die Betriebskosten nur zu tragen, wenn darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag
    getroffen wurde.

  • Was ich meine?

    Ein Punkt über den man streiten kann.
    In § 556 BGB heißt es

    Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.

    Das ist geschehen.

    Im genannten Paragrafen steht jedoch nicht das ein Betrag angegeben werden muß.

    Weiter heißt es

    Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen

    Hat das der Vermieter in korrekter Form getan oder einfach nur gesagt er möchte das Ihr anteilig die Grundsteuer für 2016 zahlt und ab 2017 dafür Vorauszahlungen leistet?

  • Zusatz: In akt. Betriebskostenverordnung steht ziemlich weit oben folgendes:
    Die Mieter haben die Betriebskosten nur zu tragen, wenn darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag
    getroffen wurde.

    Wurde sie ja.

  • ja mit 0€ oder meint er 0€ Vorauszahlung - also dann nur nach Abrechnung?

    Der Vermieter hat uns jetzt eine Mail geschickt mit PDF Anhang über die anteilige Grundsteuer 2016 und das was er in Zukunft haben möchte. siehe Anlage.

    Das ist keine formell korrekte Betriebskostenabrechnung.

    Die sollte in etwa so aussehen

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Die erhöhten Vorauszahlungen darf der Vermieter erst ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Abrechnung verlangen.

    Warum in meinem Beispiel nur 6,98 € als neue Vorauszahlungen steht wundert dich sicher.

    Der Vermieter darf die Vorauszahlungen nur angemessen erhöhen, Sprich um 1/12 des Nachzahlungsbetrages.

    Da in diesem Fall aber zu erwarten ist das dies nicht ausreicht dürfen es auch die geforderten 20,67 € sein.

  • Was mich wundert. Die Grundsteuer fällt ja nicht erst seit 2016 an. Das Haus ist 20 Jahre alt. Wieso hat er die Kosten dann mit 0€ angegeben und uns auch auf explizites Nachfragen zu Grundsteuer und Versicherungen mitgeteilt. "Nein" das ist alles dann in der Miete so schon drin. Da kommt nix weiter dazu.

    Ah das ist alles so ärgerlich :(

    Danke trotzdem.

  • Was mich wundert. Die Grundsteuer fällt ja nicht erst seit 2016 an. Das Haus ist 20 Jahre alt. Wieso hat er die Kosten dann mit 0€ angegeben und uns auch auf explizites Nachfragen zu Grundsteuer und Versicherungen mitgeteilt. "Nein" das ist alles dann in der Miete so schon drin. Da kommt nix weiter dazu.

    Ah das ist alles so ärgerlich :(

    Danke trotzdem.

    Hallo,

    die Umlage der Grundsteuer ist im Mietvertrag mit 0€ beziffert, somit kann der Vermieter nicht im nachhinein eine Nachzahlung und auch noch eine Vorauszahlung verlangen, wenn dies nicht so vereinbart war oder wird.

    Ein Vermiete sollte schon wissen, was er mietvertraglich vereinbart, Vereinbarungen die zum Nachteil des Mieters nachträglich und einseitig eingeführt werden, sind nichtig.

    Gruß
    BHShuber

  • Zusatz: In akt. Betriebskostenverordnung steht ziemlich weit oben folgendes:
    Die Mieter haben die Betriebskosten nur zu tragen, wenn darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag
    getroffen wurde.


    Hier ist womöglich der Hase im Pfeffer vergraben. Ich möchte dies wortwörtlich lesen können.

  • Hallo,

    es ist eindeutig, dass unter Ziffer 2 die Zahlung der Betriebskosten wirksam vereinbart wurde. Dass keine Vorrauszahlung verlangt wird hat damit gar nichts zu tun.

    Ich würde an deiner Stelle die geforderte Nachzahlung leisten und auch die neu geforderte Verrauszahlung. Dein Vermieter fordert ja nur die Zahlung der Grundsteuer, alle anderen Betriebskosten verlangt er doch gar nicht. Deshalb auch nur knapp 300 Euro BK-Forderung für das ganze Jahr. Sämtliche Betriebskosten gehen locker auf 1.200 Euro bei einem Reihenhaus.

    Aber du kannst natürlich auf die "tollen" Tipps hier im Forum hören und dich auf die Barrikaden stellen. Dann geht dein Vermieter möglicherweise zu einem Anwalt und wird sicher höchst erfreut sein, dass er sämtliche Betriebskosten umlegen darf.

    Jeder, wie er meint
    Gruß
    H H

  • Hallo,

    die Umlage der Grundsteuer ist im Mietvertrag mit 0€ beziffert, somit kann der Vermieter nicht im nachhinein eine Nachzahlung und auch noch eine Vorauszahlung verlangen, wenn dies nicht so vereinbart war oder wird.

    Das die Vorauszahlungen mit 0 € angegeben sind, ändert nichts daran das vertraglich vereinbart wurde das der Mieter die Betriebskosten tragen muß.

    Wo bitte steht das im Mietvertrag ein Betrag größer als 0 für Vorauszahlungen stehen muß?

  • Kannste doch im Eingangsbeitrag, musste nur aufmerksam lesen.


    Weder im JPG noch im Text gefunden...
    Kann mich nur dem Hamburger Ratschlag anschliessen.

  • Zusatz: In akt. Betriebskostenverordnung steht ziemlich weit oben folgendes:
    Die Mieter haben die Betriebskosten nur zu tragen, wenn darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag
    getroffen wurde.


    Wo finde ich diese?

  • Das die Vorauszahlungen mit 0 € angegeben sind, ändert nichts daran das vertraglich vereinbart wurde das der Mieter die Betriebskosten tragen muß.

    Wo bitte steht das im Mietvertrag ein Betrag größer als 0 für Vorauszahlungen stehen muß?

    Hallo,

    richtig, doch war dies nicht meine Aussage, meine Aussage betraf die Umlage, von der Vorauszahlung habe ich nicht geredet, doch hast du insofern Recht, da dies verwirrend für den TE ist, also Asche über mein Haupt.

    Die Aussage von dir ist vollkommen richtig, selbst wenn die Vorauszahlung mit 0€ beziffert ist, heisst das nicht gleichbedeutend, dass die Betriebskosten, in diesem Fall speziell die Grundsteuer nicht wirksam vereinbart wäre.

    Gruß
    BHShuber


  • Miete:

    - Haus 1080€.
    - Garage 0,-€ (ist in Hausmiete mit drin)
    - Einbauküche 0 € (ist in Hausmiete mit drin)
    - Heizkosten/ Wasser - 0€ (Öl, Wasser/Abwasser/Müll) zahlen wir(Mieter) direkt an Lieferant/ Stadt
    - sonst. Betriebskostenvorauszahlungen siehe Ziffer 2ff - 0€


    Ziffer 2ff: hier werden die Betriebskosten beschrieben. ua. Grundsteuer. Aber 0€ werden verlangt. In der Miete ist alles drin. Grundsteuer, Versicherungen etc. deshalb steht bei BTK 0€ im Vertrag und so hat man es uns auch mündlich gesagt.

    Und hiermit wurde im MV fesrgelegt, dass Betriebskosten umlegbar sind, auch wenn bis dato keine Vorauszahlung verlangt wurde.
    Auch nach Jahren kann ein Vermieter Betriebskosten neu umlegen, wenn die Möglichkeit der Umlegung laut Mietvertrag gegeben ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!