Vermieter hat keinen Energieausweis vorgelegt

  • Hallo,

    Als ich letzes Jahr meinen Mietvertrag abgeschlossen habe, hat meine Vermieterin mir keinen Energieausweis vorgelegt.
    Ich kenne den Vormieter persönlich und weiß daher, dass er nicht so oft Zuhause war. Wenn man sich jetzt die Stände auf den Heizungszählern anschaut habe ich über das Doppelte.

    Die Wohnung liegt im Dachgeschoss und ist so gut wie garnicht isoliert. Heißt also: hohe Heizkosten (bzw. denke ich mal das mich eine dicke Nachzahlung erwartet) und trotzdem keine warme Wohnung.

    Ich habe keinerlei Sympathien zu meiner Vermieterin.
    Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, da wir ja keine Auskunft über den Energieverbrauch hatten und ich mir jetzt erlesen habe, dass es Pflicht ist bei einer Vermietung diesen vorzulegen.

    Danke und Lg

  • Kannst Du verlangen......besteht aber keiner Verpflichtung seitens des Vermieters, da es ein laufendes Mietverhältnis ist und die Antwort “warum“, die hast Du bereits selber sehr schön genannt: “Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen....“

  • Kannst Du verlangen......besteht aber keiner Verpflichtung seitens des Vermieters, da es ein laufendes Mietverhältnis ist und die Antwort “warum“, die hast Du bereits selber sehr schön genannt: “Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen....“


    Gut recherchiert! ;):o

  • Zitat

    Wenn man sich jetzt die Stände auf den Heizungszählern anschaut habe ich über das Doppelte.

    Das ist nach bzw. in der laufenden Heizperiode nicht ungewöhnlich. In den Monaten Januar bis April fallen etwa 50 % der Jahresheizkosten an. Bist auch so wenig zu Hause wie die Vormieterin?

    Zitat

    hat meine Vermieterin mir keinen Energieausweis vorgelegt.

    Gut, hat er versäumt. Na und? Was sagt denn diese Ding aus? In der Regel spiegelt es nur das Verbrauchsverhalten über einen Zeitraum von 3 Jahren wieder. Das können 3 Jahre mit ungewöhnlich milden Wintern gewesen sein, die Wohnungen in dem Zeitraum oft und länger leer gestanden haben oder von Mietern bewohnt die selten zu Hause waren, wie z. B. deine Vormieterin. Oder der Vermieter hat die Angaben etwas geschönt.


    Zitat

    Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen

    Ich kenne keine.

  • Hallo,

    Wenn man sich jetzt die Stände auf den Heizungszählern anschaut habe ich über das Doppelte.

    Das Doppelte von WAS? Hast du denn die Nebenkostenabrechnung des Vormieters eingesehen?

    Der Vermieter wäre natürlich verpflichtet gewesen, dir einen EA vorzuzeigen. Wenn er dies nicht tat, beging er eine Ordnungswidrigkeit.

    Eine Anzeige dieser Ordnungswidrigkeit würde zwar dem Vermieter finanziell schaden - DIR aber keinerlei finanzielle Vorteile schaffen. Die Geldbuße des Vermieter bekommst nicht DU ausgezahlt;)

    Du erhältst ja eine Nebenkostenabrechnung, in der nach deinem Verbrauch bzw. den tatsächlichen Gegebenheiten abgerechnet wird.

    Ich sagts schon immer: Besinders bei einem Mietverhältnis halte ich den EA für völlig uninteressant - er nützt in keinster Weise- wichtg für künftigen Mieter ist die Info, wie hoch die Nebenkosten (in EUR) sind und ob der Vormieter mit dem angesetzten Betrag immer gut auskam.

    Die Höhe der Heikosten (als Betrag inden NK) sagt ja einiges über den energetischen Zustand des Hauses aus.

    Eine Zahl in kWh/qma bringt einem Mieter überhaupt NICHTS!

    Das mit den Heizkosten und den Heizperioden hat anitari schon richtig angemerkt. Die NK werden ja auf das ganze Jahr umgerechnet. Im Sommer hast du dann ja dafür wesentlich weniger Heizverbrauch -im Winter eben mehr, logisch.

    Gruß,
    anonym2

  • Nayeli:

    "Als ich letzes Jahr meinen Mietvertrag abgeschlossen habe, hat meine Vermieterin mir keinen Energieausweis vorgelegt."
    - Bist Du sicher, dass für dieses Haus ein EA überhaupt vorgeschrieben ist?

    "Ich habe keinerlei Sympathien zu meiner Vermieterin.
    Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, da ..."
    - Ehrlichkeit währt am längsten...:o

  • War nur ne Frage. Ehrlichkeit währt am längsten.. das ich nicht lache wenn ich überlege wie viel Geld mir meine Vermieterin aus der Tasche gezogen hat... Aber okay ich denke ich werde nicht mehr in irgendwelchen Foren nach etwas fragen wenn man hier zu 80 % nur angezickt wird. Eine Sachliche Antwort mit : Nein da kannst du nichts tun, dafür ist es zu spät hätte es getan... Ich bin raus

  • War nur ne Frage. Ehrlichkeit währt am längsten.. das ich nicht lache wenn ich überlege wie viel Geld mir meine Vermieterin aus der Tasche gezogen hat... Aber okay ich denke ich werde nicht mehr in irgendwelchen Foren nach etwas fragen wenn man hier zu 80 % nur angezickt wird. Eine Sachliche Antwort mit : Nein da kannst du nichts tun, dafür ist es zu spät hätte es getan... Ich bin raus

    Hallo,

    zunächst muss der Vermieter einen feuchten Kehricht, dies wie du dass verlangst hast du nicht verlangt, denn der Vermieter muss den Energieausweis nur auf Verlangen herzeigen, vorführen oder Kopie aushändigen.

    Nun hast du aber und jetzt kommt es, eigenverantwortlich den Energieausweis nicht verlangt und bist eigenverantwortlich dennoch ein Mietverhältnis eingegangen und versuchst jetzt dein eigenverantwortliches Heizverhalten damit zu kompensieren, dir einen finanziellen Vorteil verschaffen zu wollen.

    Eine sachliche Antwort, gerne doch:

    Eigenverantwortlichkeit, bzw. die Kenntnis darüber ist nicht deine Stärke.

    Gruß
    BHShuber

  • zunächst muss der Vermieter einen feuchten Kehricht, dies wie du dass verlangst hast du nicht verlangt, denn der Vermieter muss den Energieausweis nur auf Verlangen herzeigen, vorführen oder Kopie aushändigen.

    Seit 2014 ist die EnEV da anderer Meinung.

    EnEV 2014: Vorzeigen des Energieausweises wird Pflicht

    Auch bislang galt die Pflicht, dass der Energieausweis einem potenziellen Mieter bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden muss, wenn er danach fragt. Diese Regelung wurde nun präzisiert: Künftig muss der Vermieter oder Makler den Energieausweis dem Interessenten zum Zeitpunkt der Besichtigung aktiv zeigen. Wird im Anschluss ein Mietvertrag abgeschlossen, muss der Ausweis oder eine Kopie dem Mieter ausgehändigt werden.

    https://news.immowelt.de/n/2083-worauf-…en-muessen.html

  • Hallo Nayeli,

    ich weiß gar nicht, warum du jetzt so stachelig bist. Du wolltest eine Antwort _ nun. mein Post #5 ist eine (wie ich finde) gute Antwort. Vorausgesetzt, der Vermieter war zur Erstellung des EA verpflichtet (es sich also z.B. NICHT um ein denkmalgeschütztes Haus handelt.) Aber das hast du ja sicher bereits recherchiert, BEVOR als du erwägt hattest, den Vermieter möglciherweise anzuzeigen.

    Hier noch das Zitat aus dem Gesetz zur EA-Vorlage-Pflicht:

    EnEV: §16(2)
    "(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten
    Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer
    spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster
    der Anlage 6 oder 7 vorzulegen; die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder
    ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, hat der
    Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 dem
    potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen; der Verkäufer muss den Energieausweis oder eine Kopie hiervon
    spätestens unverzüglich dann vorlegen, wenn der potenzielle Käufer ihn hierzu auffordert. Unverzüglich nach
    Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu
    übergeben
    . Die Sätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber
    bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen
    selbständigen Nutzungseinheit.
    ...
    (5) Auf kleine Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf Baudenkmäler sind die
    Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden."


    Und noch einmal: Geld bekommst du dennoch nicht;)

    Gruß,
    anonym2

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