wohnungsübergabe

  • hallo ich bin neu hier.
    zu meiner person bin 20 und lebe in nrw.

    mein problem:
    ich hab eine zeitlang in brandenburg gewohnt und mir da eine wohnung angemietet.

    in dieser wohne ich seit november nicht mehr.
    muss aber noch miete bis einschließlich februar bezahlen.

    nun habe ich einen brief bekommen in dem drin stand, dass ich die wohnung bis zum 28. januar übergeben muss in einem top zustand.
    sonst wird eine maler firma beauftragt (die kosten wären hier 700 euro).
    meine fragen nun:
    1. ist es rechtlich ok, dass ich die wohnung zum 28.januar abgeben muss obwohl ich bis februar miete zahle?

    2. darf der vermieter...einfach so eine maler firma in die wohnung lassen ohne dass ich dabei bin? ohne meine zustimmung oder mein wissen?!
    liebe grüße und danke für eure antworten :)

  • zu welchem Termin ist denn das Mietverhältnis gekündigt worden und wer hat gekündigt? Das lässt sich aus dem Text nicht korrekt entnehmen.

    Wenn das Mietverhältnis erst zum 28.02.2011 endet, so ist die Wohnung erst an diesem Datum im vertraglich vereinbarten Zustand zurück zu geben.

    Als Mieter haben Sie das Recht erforderliche Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht vornzunehmen oder zu vergeben.

  • ich habe einen vertrag von einem jahr (bis sebtember 2011)

    aber es wurde eine nachmieterin gefunden, die angeblich erst im märz einzieht.aber wenn ich den schlüßel mit renovierter wohnung übergebe im januar, soll aber für februar noch miete zahlen, da vermute ich,dass die nachmieterin schon im februar einzieht und die miete doppelt eingezogen werden soll.

    also zur frage: das mietverhältniss soll ende februar enden, aber schlüßel und wohnung sollen ende januar übergeben werden. ich habe gekündigt und das nach dem ersten monat.

  • Wenn Sie die Wohnung am 28.01.2011 zurück geben, dann nur unter der Voraussetzung, dass die Pflicht zur Mietzahlung zum 31.01.2011 endet, vorausgesetzt die Wohnung befindet sich bis dahin im abnahmefähigen Zustand. Bestehen Sie darauf, dass das Ende der Zahlungspflicht im Abnahmeprotokoll vermerkt wird.

    Ihr Vermieter kann nicht einerseits die Wohnung zum 28.01.2011 (aus welchem Grund auch immer) zurück haben wollen, andererseits noch von Ihnen für Februar die Miete fordern. Sowas ist nicht zulässig.

    Wenn Sie, wie ursprünglich vorgesehen, die Miete für Feruar 2011 noch zahlen, so müssen Sie die Wohnung auch erst zum 28.02.2011 zurück geben. Sie hätten dann noch angemessen Zeit, die Wohnung in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen, sofern noch Renovierungsarbeiten durchzuführen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (21. Januar 2011 um 13:14)

  • ne ich denke dass das kein versehen war, denn der vermieter konnte nicht schnell genug eine maler firma beauftragen sich das anzugucken und einen kostenvoranschlag zu machen.
    also denke ich, dass das schon bewusst war.

    danke für eure hilfe :)

  • ja der vermieter hat sich ohne meines wissens zugang in die wohnung verschafft und hat dan halt besagte maler-firma beauftragt und mir einen brief geschrieben,dass ich die kosten (700euro) tragen werde wenn die wohnung bis 28.01.2011 nicht fertig ist.

    LG:)

  • ja der vermieter hat sich ohne meines wissens zugang in die wohnung verschafft und hat dan halt besagte maler-firma beauftragt und mir einen brief geschrieben,dass ich die kosten (700euro) tragen werde wenn die wohnung bis 28.01.2011 nicht fertig ist.
    LG:)


    Hat der VM mit der Malerfirma Deine Wohnung betreten, bevor er von Dir die Schlüssel bekommenhatte?
    Falls ja, wie konnte er denn das?

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