Zusatzvereinbarung - Wände streichen EILT

  • Hallo,

    eine weitere Frage an die Runde:

    Wir sind nun aus unserer alten Wohnung raus. Blöderweise haben wir - nachdem die Nachmieter feststanden - eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag unterschrieben, in der u.a. geregelt ist, dass die Wände gestrichen werden sollen.

    Zitat:

    "Die Mieter erklären, die Wohnung zum Übergabezeitpunkt im vertragsgemäßen Zustand (d.h. insbesondere auch fachmännisch weiß gestrichene Decken und Wände) zu übergeben. "

    Wir haben die Wohnung auch "normal" weiß gestrichen. Jetzt fällt den Nachmietern plötzlich auf, dass an ein paar kleinen Stellen die Farbe wohl nicht richtig gedeckt hat. (Die Wohnung war vorher auch überwiegend weiß)
    Die Nachmieter haben nun angeboten die paar Stellen selbst noch nachzubessern, verlangen aber Geld dafür. Oder alternativ einen Maler zu beauftragen, der mir dann von der Kaution abgezogen wird.

    Wie ist die Lage? Kennt sich da jemand aus?

    Danke

  • wir haben keinen Vertrag mit den Nachmietern. Lediglich die Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter. Im übrigen -> bei der Wohnungsübergabe wurde nichts davon gesprochen, dass wir an den Stellen nochmal nachbessern sollen.

  • Hallo TommyLee,

    grundsaetzlich: So eine Zusatzvereinbarung ist in aller Regel gueltig, auch wenn sie im Mietvertrag selbst ungueltig waere.

    Der Nachmieter hat aber nur einen Anspruch an Euch, wenn Ihr diese Zusatzvereinbarung mit ihm geschlossen habt. Habt Ihr die mit dem Vermieter geschlossen, hat der Nachmieter keinen direkten Anspruch an Euch. Er muesste dann ueber seinen Vermieter gehen, wenn der das mitmacht.

    Und als letztes: gibt es von der Uebergabe ein unterzeichnetes Protokoll? Wenn ja, koennen nur noch verdeckte Maengel geltend gemacht werden. Ansonsten gilt das, was im Protokoll steht.

    Gibt es nichts Schriftlichens, einigt Euch irgendwie. Das wird sonst vor Gericht mit Gutachtern, Zeugenaussagen und pipapo ausgefochten und kostet demjenigen, der dann verliert nur einen Haufen Geld. Oder auch beiden, wenn der Richter einen salomonischen Spruch faellt und bei jedem eine Teilschuld sieht.

    cu
    Guenni

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