Kellerbeleuchtung, muss sie sein?

  • Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen,
    ich musste die Wohnung einer Verwandten, die jetzt in einer Art Heim lebt, auflösen. Sie ist dement und mir war nicht bekannt, dass es einen Keller gibt. Nun handelt es sich um einen Art Verschlag, lang und schmal und lediglich vom Flur aus beleuchtet. Nun fordert der Vermieter die Räumung des Kellers. Verständlich aber ohne Licht, wie soll das gehen?
    Soweit es zu sehen ist, handelt es sich um Getränke, Sekt und Säfte, die aber längst abgelaufen sind und einen Schrank (?) nicht genau zu erkennen. Die Wohnung selbst ist frei und auch schon übergeben worden. Was kann ich tun?
    Mit der Taschenlampe in der Hand ausräumen oder wie sonst?
    Bin für jede Hilfe dankbar
    Donata

  • netter Tip,
    ich hab da garnix reingeräumt, die Räumerin ist dement!

    Davon das du da was reingeräumt hast, habe ich auch nicht gesprochen. Trotzdem wird das Zeug ja irgendwie in den Keller gekommen sein?
    Ansonsten kapier ich nicht ganz was du hören willst? Soll ich dir wirklich den Umgang mit einer Taschenlampe oder mit Verlängerungskabel und Baustrahler erklären?
    Ach so, den Sekt und evtl. Spirituosen und ähnliches schau dir mal genauer an. Evtl. ist da was dabei was man noch zu Geld machen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (2. März 2017 um 13:59)

  • Nun fordert der Vermieter die Räumung des Kellers. Verständlich aber ohne Licht, wie soll das gehen?
    .... Was kann ich tun?
    Mit der Taschenlampe in der Hand ausräumen oder wie sonst?

    Hallo,

    du hast doch die Lösung bereits genannt. Nimm eine batteriebetriebene Lampe und schaffe dir Licht. Was erwartets du, dass der Vermieter Licht installieren lässt oder dass jemand aus dem Forum kommt und dir leuchtet?

    Gruß
    H H

  • Gibt es irgendwo im Haus Strom? Dann könnte man einfach ein Verlängerungskabel nutzen und eine Bauleuchte o.ä. nutzen. Ansonsten muss es wohl doch batteriebetrieben sein.

    Nein, ein Kellerverschlag muss nicht zwingend über ein Licht verfügen, schon gar nicht muss nachträglich eine Beleuchtung angebracht werden, wenn der Keller ohne angemietet wurde.

  • Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen,
    ich musste die Wohnung einer Verwandten, die jetzt in einer Art Heim lebt, auflösen. Sie ist dement und mir war nicht bekannt, dass es einen Keller gibt. Nun handelt es sich um einen Art Verschlag, lang und schmal und lediglich vom Flur aus beleuchtet. Nun fordert der Vermieter die Räumung des Kellers. Verständlich aber ohne Licht, wie soll das gehen?
    Soweit es zu sehen ist, handelt es sich um Getränke, Sekt und Säfte, die aber längst abgelaufen sind und einen Schrank (?) nicht genau zu erkennen. Die Wohnung selbst ist frei und auch schon übergeben worden. Was kann ich tun?
    Mit der Taschenlampe in der Hand ausräumen oder wie sonst?
    Bin für jede Hilfe dankbar
    Donata

    Hallo,

    genau hierfür hat ein findiger Mensch die sog. "Hirnbirn" erfunden, in Hochdeutsch Stirnlampe!

    Gruß
    BHShuber

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