Mietspiegel abgelaufen

  • Ich habe ein Mieterhöhungsverlangen auf Basis von drei Vergleichswohnungen bekommen.
    Das Schreiben wurde von der Hausverwaltungsgesellschaft verfasst (ohne Vermieterbestätigung).
    Ein Mietspiegel wurde nicht aufgeführt.
    Meine Fragen:
    1. Auf der Seite der Stadt Eisenach gibt es offiziell einen Mietspiegel der am 31.12.2003 abgelaufen ist und weiter als "Richtschnur" verwendet werden kann (laut Vorbemerkung).
    Was soll ich davon halten? Kann ich bei einem Widerspruch auf die Mieterhöhung mich auf diesen Mietspiegel beziehen?
    2. Die aufgeführten Vergleichswohnungen sind 21%, 27% und 25% kleiner und entsp. teuer pro qm.
    Muß ich diese Wohnungen akzeptieren?
    Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    Ich würde das Mieterhöhungsverlangen zurückweisen, da die drei Vergleichswohnungen grössenmässig nicht vergleichbar sind und die Hausverwaltungsgesellschaft nicht mein Vertragspartner ist und/oder eine Vermieterbestätigung bzw. -vollmacht fehlte.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich werde dann so verfahren wie vorgeschlagen.
    Eine Frage noch zum abgelaufenen Mietspiegel der Stadt Eisenach. Die aufgeführten qm-Preise sind natütlich nicht mehr relevant.
    Könnte man aber noch der Lagebereich (1 - 3) und die Größenkategorie (1 - 4) zur Bewertung heranziehen? Die aufgeführten Vergleichwohnungen liegen in Verschiedenen Kategorien.
    LG Bobbyboe

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