Mieterhöhung bei zusätzlichem Mitbewohner

  • Moin moin zusammen‚

    ich hab' eine relative dringliche Angelegenheit und hoffe‚ dass ich hier vielleicht etwas Support und Argumente bzw. eine rechtliche Grundlage für Gespräche mit einem Vermieter bekommen kann.


    Der Fall stellt sich so dar‚ dass ich gerne mit in die Wohnung meiner beiden Freunde einziehen würde. Die beiden haben jetzt zum März den Mietvertrag unterschrieben und sind gerade dabei einzuziehen. Ich würde gerne dazu kommen und für die beiden passt das auch super aufgrund der Kostenteilung. Abgesehen davon verstehen wir uns bestens.

    Wir sind drei junge Leute (alle männlich) und ziemlich ruhig. In dem Haus Leben Familien und die Eltern des Vermieters.

    Die Miete die die beiden momentan kalt bezahlen müssten liegt bei 827€. Nachdem wir auf die Idee gekommen sind‚ dass ich als Dritter dazu kommen könnte haben wir gestern den Vermieter gefragt‚ ob dies möglich wäre. Seine Verhandlungstaktik war es zunächst einfach "nein" zu sagen. Und dass er von vorneherein keine Studenten-Wg angedacht habe. Als wir dann hoch in die Wohnung gegangen sind‚ um sie uns anzusehen hat er es sich scheinbar anders überlegt. Mit den Worten "Es müsse sich für ihn lohnen" hat er uns einen Vorschlag gemacht. Wenn wir nun 1127€ zahlen würden dürfte ich mit einziehen.


    Leider sind wir in der Situation in der wir quasi auf ihn angewiesen sind und uns das Verhältnis bzw. ich das der Jungs nicht kaputt machen will. Deswegen habe ich mich in der Diskussion zwar gegen den Betrag gewehrt aber mich nicht direkt dagegen entschieden.


    Ich hab' ein wenig im Internet nachgelesen und habe gesehen‚ dass er eigentlich wenn wir aus Kostengründen zu dritt in die Wohnung ziehen wollen würden nicht "Nein" sagen dürfte. (Ich würde sowieso gerne erst zum 1. April einziehen)


    So das nur‚ damit ihr die Situation kennt.

    Meine eigentliche Frage ist wie viel Geld er berechtigterweise draufschlagen könnte. Abgesehen natürlich von den Nebenkosten‚ die sich erhöhen würden und dann selbstverständlich in dem Maße übernommen werden würden

    Der Mietspiegel im Osnabrücker Stadtteil "Schinkel" in dem sich die Wohnung befindet liegt momentan bei 6‚10€.

    Ich finde es nahezu dreist den Preis an der Personenanzahl festzumachen und dann so über den Mietspiegel hinauszuschießen. Gibt es eine rechtliche Begrenzung der Erhöhung?

    Und wie setzt sich die Berechnung des Mietspiegels genau zusammen? Also welcher Teil der Miete da eine Rolle spielt.


    Es tut mir Leid falls ich hier viele Fragen aufwerfe aber irgendwie nimmt es mich immer wieder emotional mit wie Leute mit jungen Menschen augenscheinlich auf diese Art und Weise Geschäfte machen wollen. Ich würde echt gerne in die Wohnung einziehen aber das Angebot erscheint mir nahezu diebisch.


    Gruß an Alle

    Einmal editiert, zuletzt von Paddington (1. März 2017 um 12:45)

  • Hallo Paddington,

    da hast Du was missverstanden. Der Vermieter muss keineswegs Deinem Zuzug zustimmen. Das mit der Erlaubnis zur Untervermietung gilt nur in Ausnahmefaellen, wenn sich beispielsweise die finanzielle Situation der Mieter unvorhergesehen geaendert hat und muss von den Mietern entsprechend nachpruefbar dargelegt werden. Ein grundsaetzlicher Anspruch auf Untervermietung, nur weil es so billiger fuer die Mieter ist, existiert nicht.

    Auf den Mietspiegel wuerde ich nicht allzuviel geben. Der ist zwar als Argumentationshilfe nett und wenn man vorhat, sich vor Gericht zu streiten (vorausgesetzt, er haelt einer gerichtlichen Ueberpruefung stand). Aber jeder vom Fach weiss, dass so ein Mietspiegel gerne mal schoengerechnet wird und mit den tatsaechlich bezahlten Mieten oft nicht allzuviel gemein hat. In Muenchen hat beispielsweise jetzt sogar das Finanzamt erstmalig den Mietspiegel nicht mehr anerkannt, weil offensichtlich viel zu niedrig.

    Davon abgesehen ist eine Erhoehung der Kaltmiete um 40%, nur weil eine zusaetzliche Person in die Wohnung zieht natuerlich nicht gerechtfertigt. Du hast damit zusammen mit Mietspiegel und Mietpreisbremse recht gute Chancen, dass ein Gericht die Miete auf die gesetzlich zulassige zusammenstreicht (so sie denn tatsaechlich ueber dem Mietspiegel liegt). Dem Verhaeltnis zum Vermieter ist das aber natuerlich nicht sonderlich zutraeglich.

    cu
    Guenni

  • Hallo Paddington,
    egal, wie hoch oder niedrig die angedachte zukünftige Miete sein sollte: Der Vermieter bestimmt immer noch, wer bei ihm einzieht...;)

  • Moin Moin again,

    vielen Dank schon mal für eure Antworten.
    Einiges hat mir schon gut weitergeholfen. Ich bin momentan auch nur auf der Suche nach Argumenten für eine konstruktive Diskussion, da ich die nächste nicht ungerüstet antreten will.


    Das mit der Mietpreisbremse ist ein sehr guter Hinweis. Und dass der Vermieter mich scheinbar nicht aufnehmen muss auch.

    Der Vermieter hat allerdings meinem Zuzug quasi zugestimmt. Nur will er davon profitieren. Und zwar richtig.
    Ich habe momentan das Gefühl, dass man diesen Fall vor Gericht klar gewinnen würde. Trotzdem soll es natürlich nicht so weit kommen.
    Eigentlich sollte er ja froh sein, dass er 10% mehr verlangen darf. Ich habe nur das Gefühl, dass er so von sich und seinen "Argumenten" überzeugt ist und von seiner Stelle möglicherweise nicht abrücken würde.

    Ich habe gestern mit dem Vermieter meiner Freundin telefoniert und dieser hat mir dazu geraten mit meinen Freunden einen Untermietsvertrag abzuschließen, da der Vermieter nicht wirklich was dagegen unternehmen kann. (Solange ich ihn nicht bedroht habe oder eine Überbelegung vorliegt)
    Ich meine wenn er uns nicht entgegenkommt ist das für mein Gefühl nur das äquivalent dazu. Möglicherweise regt er sich zunächst auf, wenn er aber merkt, dass alles läuft wird ihm das auch bald egal sein, wer weiß.
    Außerdem meinte dieser, dass es gerechtfertigt wäre einen zweistelligen Betrag drauf zu schlagen. Dies würde einer ganz anderen Dimension entsprechen.

    Das einzige Argument gegen meinen Einzug wäre momentan, dass der Vermieter nicht so viel Profit rausschlagen könnte wie er sich gieriger Weise ausgemalt hat.

  • Das einzige Argument gegen meinen Einzug wäre momentan, dass der Vermieter nicht so viel Profit rausschlagen könnte wie er sich gieriger Weise ausgemalt hat.


    Nö, das einzige Argument ist, das dir der Vermieter keinen MV. geben muß, und auch der Untervermietung nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen braucht.
    Die Höhe der Miete hat damit rein gar nichts zu tun. Über die Miethöhe kann und sollte man sich schlauer weist eigentlich erst dann streiten wenn man einen MV. hat.
    Ich kann nur raten, wenn Miete zu teuer, andere Wohnung suchen? Davon mal abgesehen, sehen deine etl. Mitbewohner das Prozessrisiko auch so locker wie du? Ihr sitzt da nämlich in einem Boot?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (2. März 2017 um 11:02)


  • Ich habe gestern mit dem Vermieter meiner Freundin telefoniert und dieser hat mir dazu geraten mit meinen Freunden einen Untermietsvertrag abzuschließen, da der Vermieter nicht wirklich was dagegen unternehmen kann.


    Und für einen Untermietvertrag benötigt man auch die Genehmigung des Vermieters, der die bestimmt nicht erteilen wird nach dieser Vorgeschichte.

  • Grad mit dem Mietertelefon Hamburg telefoniert

    Der Vermieter ist quasi dazu verpflichtet dem Untermietvertrag stattzugeben. Stichwort https://forum.mietrecht.de/Berechtigtes%20Interesse


    Jo, die sehen das ganz locker.

    Jo, kann ich mir vorstellen, die haften im Zweifel ja auch für nichts. Evtl. liest du den Link auch mal durch, dann siehst du das es an dir, bzw. an euch, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Den Grund "weil es billiger ist" sehe ich da nicht?

  • Wofür haften?

    Der Grund der Kostenteilung wurde mir von der Dame am Telefon genannt.


    Haften? Na z.Bsp. für einen verlorenen Prozess. Der Grund der Kostenteilung zieht überhaupt nur dann, wenn das gesammelte Einkommen nicht ausreichend ist Miete und Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei 2 Mann und 827€Miete dürfte diese Nachweis nicht ganz einfach werden, denke ich.

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