knappe 10% weniger Wohnfläche gemessen. Besser Gutachter messen lassen?

  • Hallo,

    ich bin heute zum ersten Mal hier. Ich habe eine Frage zu einem Thema, dass meine Wohnfläche betrifft.

    In meinem Mietvertrag steht, dass ich 57qm Wohnfläche zur Verfügung habe. Heute habe ich einmal so genau wie möglich nachgemessen und komme auf 51,59qm. Das heißt, ab 51,3qm hätte ich 10% weniger Wohnfläche, als im Mietvertrag angegeben und auch erst ab 10% kann man, meines Wissens vom Vermieter eine Mietrückzahlung inkl. einer Mietkürzung fordern

    Meine Frage, würdet Ihr einen Gutachter zu Rate ziehen, der das alles noch einmal professionell durchmisst? Ich habe die Vermutung, dass ein Gutachter wahrscheinlich auf minimal weniger Wohnfläche als ich kommt, weil ich die genauen Bestimmungen nicht beachtet habe. Ich kenne mich natürlich nicht mit Wohnraummessungen aus und weiß nicht genau, wie man z.B. Türnischen in der Messung ausspart.

    Vielen Dank schonmal im Voraus für alle Antworten!

  • Hallo quadratmeter,

    wenn Du selbst genau messen kannst, vor allem auch berücksichtigst, ob die Räume bzw. Ecken rechtwinklig sind, müssteste ja die genaue Fläche ermitteln können. Excel kann hier gut helfen.
    Türnischen (die Füllungen) werden m.W. nicht mitgerechnet. Gemessen wird von Wand zu Wand, also Fussleisten unberücksichtigt. Weitere Infos hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohnflaechenvero.pdf

    Was soll das denn mit dem Gutachter? Willste Dich beim VM "Liebkind" machen...? Haste mal mit dem Vermieter gesprochen?

  • Hallo Berny,

    danke erstmal, für Deine Antwort.

    Die Idee mit dem Gutachter hatte ich nur, weil ich mich dunkel erinnern kann, dass es beim Vermessen von Wohnräumen so spezielle Vorgaben gibt, die ich nicht kenne und deswegen auch nicht berücksichtigen kann.

    Könnte ich es, würde ich dann wahrscheinlich eher weniger Raum messen.

    "Liebkind" würde ich mich in dem Fall eher beim VM machen, wenn ich den Gutachter weglassen würde.

  • "Liebkind" würde ich mich in dem Fall eher beim VM machen, wenn ich den Gutachter weglassen würde.


    Ein Gutachter verdient täglich soviel wie Du(?) oder ich in einem Monat...:D
    Also, ich würde nicht unbedingt am Rad drehen...:)

  • Zitat

    Ein Gutachter verdient täglich soviel wie Du(?) oder ich in einem Monat...

    Der Gutachter nimmt für die Vermessung meiner Wohnung 142,-.

    Die Mietrückzahlung würde sich im Falle des Falles auf ca. 3000,- belaufen. Die Mietkürzung würde ca. 60,- betragen. Wo liegt das Problem?

    Auf meine Frage habe ich allerdings immer noch keine Antwort.


  • Auf meine Frage habe ich allerdings immer noch keine Antwort.


    Ööh, wir sind hier nicht bei Günter Jauch, wo es auf jede Frage eine Antwort geben muss, um an die Million zu kommen.

    Berny hat doch seine Meinung bekannt gegeben und auch einen hilfreichen Link aufs Mietrechtslexikon dazu getan. Er ist auch der Meinung, dass Sie in der Lage sind, einen Zollstock (klappbares Metermaß) zu bedienen und sich im Mietrechtslexikon schlau lesen, wie Sie dieses Metermaß anzuwenden haben.

    Also frage ich jetzt, wo ist das Problem? Denn wenn Ihr Vermieter auf stur schaltet, werden Sie vor Gericht gehen müssen und von dort wird dann ein vereidigter Sachverständiger auf die Reise geschickt.

  • Vielen Dank!

    Zitat

    Denn wenn Ihr Vermieter auf stur schaltet, werden Sie vor Gericht gehen müssen und von dort wird dann ein vereidigter Sachverständiger auf die Reise geschickt.

    So weit wird es nicht kommen. Ich wollte lediglich wissen, ob ein Gutachter, bei Berücksichtigung aller Kriterien auf weniger Wohnfläche kommen würde, als ein Laie wie ich.

    Vielleicht haben wir uns missverstanden. Tut mir leid!

    quadratmeter.

  • Nein, wir haben nicht missverstanden.

    Auch ein Gutachter kann nur das messen und bestätigen, was real an Fläche vorhanden ist. Und diese Messungen kann man doch selbst vornehmen. Wie das gehandhabt wird können Sie im Mietrechtslexikon nachlesen.

  • Der Gutachter nimmt für die Vermessung meiner Wohnung 142,-.


    Na, das geht ja noch, danke für die Info. Ich dachte eher, dass sie Honorare im vierstelligen Bereich nehmen.
    Ob jedoch rechtssicher eine Rückerstattung verlangbar ist, wage ich zu bezweifeln, da ja in Deinem MV wohl kein Quadratmetermietpreis der Berechnung zugrunde liegen dürfte.

    PS: Evtl. Deckenschrägen haste nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (21. Januar 2011 um 15:20)

  • Hallo Berny,

    Zitat

    Ob jedoch rechtssicher eine Rückerstattung verlangbar ist, wage ich zu bezweifeln,

    eine Rückerstattung ist absolut rechtssicher verlangbar, sofern es sich nachweislich um mehr als 10% weniger Wohnfläche handelt, als im Mietvertrag angegeben ist. Ebenso eine Mietkürzung.

    Ich habe gestern nochmals genau gemessen.

    Im Mietvertrag steht, Wohnfläche: 57qm.

    Meine Messung ergab 51,59qm. Also genau 0,29qm mehr, als für eine Rückzahlung nötig wären.

    Als ich Rücksprache mit einer Gutachterin hielt, die ich gestern schonmal vorsorglich kontaktiert hatte, stellte sich heraus, dass man, z.b. nicht hinter eine Heizung bis an die Wand mit seinem Zollstock muss. Da beginnt die Messung VOR der Heizung!

    Und genau diese Details sind es, die ich meinte! Da kann schonmal ein qm weniger bei rauskommen...

    Nun überlege wieder, ob es sicherer wäre, die Gutachterin zu beauftragen.

  • Als ich Rücksprache mit einer Gutachterin hielt, die ich gestern schonmal vorsorglich kontaktiert hatte, stellte sich heraus, dass man, z.b. nicht hinter eine Heizung bis an die Wand mit seinem Zollstock muss. Da beginnt die Messung VOR der Heizung!


    Hallo,
    auch hier tut sich Konfliktstoff auf: Ist der Heizkörper in einer Nische oder an der glatten Wand? In meinem WZ sind die 2 HK auf der glatten Wand, jedoch unter der Fensterbank und stehen nicht weiter als diese ab, so ca. 8 cm. Da wären m.E. die HK garnicht zu berücksichtigen.

  • Die Heizkörper stehen in Nischen, direkt unter der Fensterbank. Die Fensterbank in der Kücke ist 56cm tief. Das macht schon etwas aus, ob sie mit gemessen wird oder nicht. Messe ich sie mit, bewege ich mich mit der Wohnfläche noch innerhalb der 10%. Messe ich sie nicht mit, bin ich bei weit über 10%!
    Knifflig...

  • Wirklich knifflig. Siehe auch:
    Zweite Berechnungsverordnung ? Wikipedia - hier: "Wohnflächen
    Die II. BV enthielt bis zum 31. Dezember 2003 in den §§ 42‒44 auch Regelungen für die Berechnung von Wohnflächen. Seit dem 1. Januar 2004 gilt hier die Wohnflächenverordnung. Werte, die bis zum 31. Dezember 2003 aufgrund der II. BV berechnet wurden, bleiben jedoch weiterhin gültig."

    Weiterhin: Wohnflächenverordnung ? Wikipedia

    Ausserdem hier der § 42: II. BV - Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz

    Wirklich knifflig und die Unberechenbarkeit von Justitia... Viel Glück (und Spass...:)!)

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