Der Termin mit dem Vonovia-Mitarbeiter verlief sehr entspannt. Ich muss die Wand an der das Stück Tapete fehlt neu tapezieren und streichen und einen weiteren Raum streichen und das war´s. Der Herr war sehr freundlich und wohlwollend. Hatte ich ganz anders erwartet. Ich hatte schon wesentlich pingeligere Vermieter.
Beiträge von padawan
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Wie meinst du, was damit war? Der Außendienstmitarbeiter lässt mich bei der Vorabnahme doch sicher nicht alle Schränke abrücken um dahinterzuschauen. Und bis zur Endabnahme hab ich die Wand natürlich neu tapeziert - oder aber nur die Tapete komplett abgerissen... was auf meine ursprüngliche Fragestellung zurückführt

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Wie ich das eben schreibe, schnackelt´s bei mir und ich wusste wo ich nachschauen muss - da isser - drüber reden hilft einfach ungemein!
Da steht:
Nr. 4: Übergabe der Mietsache
(1)Der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe wird in der Wohnungsbeschreibung und der Übergabeverhandlung niedergelegt.
Eine Wohnungsbeschreibung gibt es aber nicht und in der "Übergabeverhandlung" steht nichts über die Tapeten, nur dass Bad und Küche gekachelt sind ist da festgehalten. Dann folgt unter
Nr. 5: Erhaltung der Mietsache:
(2) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen
Das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken und den INnenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.
Die Schönheitsreparaturen sind regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
In allen Nassräumen (Küche, Bad, Dusche und Toilette) alle 3 Jahre
dabei sind die Innenanstriche der Fenster (nor Holzfenster) sowie die Anstriche der Türen, Holzfußleisten, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführenin allen sonstigen Räumen alle 5 Jahre
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Ja, Mist, ich kann den nicht finden. Ich hab mir schon einen Wolf gesucht. Das Übergabeprotokoll von vor 14 Jahren hab ich gut abgeheftet und sofort gefunden, aber nicht den Mietvertrag.:( ich weiß, sowas sollte man gut aufbewahren. Ich hatte leider zwischendurch Phasen wo ich echt nicht zurechnungsfähig war und in einer solchen muss ich den verbüdelt haben.
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Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zur Übergabe meiner 1-Zimmer/40-qm-Wohnung die ich bei der xxxxxxx gemietet habe und die ich zum 31.05.2017 gekündigt habe. Ich habe 14 Jahre in der Wohnung gelebt und das Zimmer alle paar Jahre neu gestrichen, Bad und Küche aber länger nicht. Im Zimmer ist 1 Wand nur halb tapeziert, hinterm Schrank habe ich freigelassen, es war nicht mehr genügend von der Design-Tapete da.
Meine Frage: reicht es für die Übergabe rein rechtlich aus, die Tapeten von einer Malereifirma fachgerecht von den Wänden entfernen zu lassen, oder bin ich verpflichtet, neue Tapeten anbringen und streichen zu lassen? Nur entfernen lassen ist natürlich deutlich billiger. Ich möchte an dieser Stelle natürlich nicht wissen wie die Vonovia das sieht, sondern wie die gesetzliche Lage ist.
Viele Grüße,
padawan
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