Beiträge von padawan

    Wie ich das eben schreibe, schnackelt´s bei mir und ich wusste wo ich nachschauen muss - da isser - drüber reden hilft einfach ungemein!

    Da steht:

    Nr. 4: Übergabe der Mietsache

    (1)Der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe wird in der Wohnungsbeschreibung und der Übergabeverhandlung niedergelegt.

    Eine Wohnungsbeschreibung gibt es aber nicht und in der "Übergabeverhandlung" steht nichts über die Tapeten, nur dass Bad und Küche gekachelt sind ist da festgehalten. Dann folgt unter

    Nr. 5: Erhaltung der Mietsache:

    (2) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen

    Das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken und den INnenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.

    Die Schönheitsreparaturen sind regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

    In allen Nassräumen (Küche, Bad, Dusche und Toilette) alle 3 Jahre
    dabei sind die Innenanstriche der Fenster (nor Holzfenster) sowie die Anstriche der Türen, Holzfußleisten, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführen

    in allen sonstigen Räumen alle 5 Jahre

    Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Übergabe meiner 1-Zimmer/40-qm-Wohnung die ich bei der xxxxxxx gemietet habe und die ich zum 31.05.2017 gekündigt habe. Ich habe 14 Jahre in der Wohnung gelebt und das Zimmer alle paar Jahre neu gestrichen, Bad und Küche aber länger nicht. Im Zimmer ist 1 Wand nur halb tapeziert, hinterm Schrank habe ich freigelassen, es war nicht mehr genügend von der Design-Tapete da.

    Meine Frage: reicht es für die Übergabe rein rechtlich aus, die Tapeten von einer Malereifirma fachgerecht von den Wänden entfernen zu lassen, oder bin ich verpflichtet, neue Tapeten anbringen und streichen zu lassen? Nur entfernen lassen ist natürlich deutlich billiger. Ich möchte an dieser Stelle natürlich nicht wissen wie die Vonovia das sieht, sondern wie die gesetzliche Lage ist.

    Viele Grüße,
    padawan

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