Vermieter zahlt Guthaben nicht aus. NK-Vorauszahlungen kürzen?

  • Mir würde es wirklich viel mehr helfen, wenn ihr euch zu meiner Frage äußert, und nicht zu klären versucht, wer von euch hier Recht hat.

    Wenn wir mit dem VM es so vereinbart haben, ist es ja kein Problem.
    Nun angenommen, ich setzte ihm die Frist z.B.bis 14April. Wenn er bis dahin das Geld nicht überweist, dann kürze ich die Miete am 15.April.
    Wäre es in Ordnung so?

    Das wäre vollkommen in Ordnung. Stelle ihm die Forderung beweissicher zu.

  • Lt.Urteil v.5.10.2016 - VIII ZR 222/15
    BGH: Überweisungsauftrag am dritten Werktag genügt für rechtzeitige Mietzahlung.


    Oh Banane! Wenn aber Mieter und Vermieter einen anderen Termin vereinbaren ist dein Beitrag wirklich Banane, oder so. Du musst auch alle Beiträge lesen und verstehen, besonders #12.

  • Das ist aber selten, dass ein Vermieter so lange auf sein Geld wartet. Laut BGB muss das Geld am dritten Banktag des Monats auf dem Konto eintreffen. Wenn dir der Vermieter ein anderes Datum zugestanden hat, ist das ja okay. Hast du das auch schriftlich?

    ..auf dem Konto eintreffen. Sorry, das habe ich überlesen.
    Im Tread insofern unwichtig, da durch indiv.Vereinbarung die Mietzahlung erst am 15.d.Mrs. fällig wird.

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