Mietvertrag unbefristet mit Kündigungssonderklausel

  • Guten Tag,

    Juli. 2015 hatten ein Freund und Ich unsere WG aufgelöst und unsere Wohnung ordentlich gekündigt.
    Durch das schlecht gewählte Auszugsdatum durften wir nun ewig warten auf unsere Nebenkostenabrechnung.
    Die erste kam im März 2016 über den Zeitraum 20 Mai 2014 - 31. März 2015. Nach dieser Abrechnung zahlte uns der
    Vermieter auch die komplette Kaution aus.

    Auf Anfrage meines alten Mitbewohners bekamen wir nun im Februar 2017 die Abrechnung der letzten Monate vom 31. März - 31.7.2017.

    Nun müssen wir einen Betrag von 370,- Euro nachzahlen.

    Darin sind etliche Nebenkosten enthalten sowie aber auch eine vom Vertrag bedingte Sonderklausel welche wie gefolgt lautet:

    "Vermieter und Mieter gehen von einem längerfristigen Mietverhältnis aus. Sollte das Mietverhältnis jedoch
    vor Ablauf von mindestens 24 Monaten gekündigt werden, so fällt eine Kostenpauschale in Höhe von 180,--
    EURO an."

    Da allerdings der Vermieter gegen Ende unserer Mietzeit öfter Mietinteressenten, in Absprache mit uns, in unsere
    Wohnung brachte und er uns versprach wenn ein Mieter gefunden würde der gleich einzieht seien die oben genannten Kosten hinfällig. (Dem bis jetzt auch so war)
    Da wir unsere Kaution auch schon erhalten hatten, dachte ich sei dies nun vom Tisch.
    Doch leider fordert er sie nun doch ein.

    Ist das denn Rechtskräftig? Oder kann ich davon ausgehen das eine mündliche Absprache hierfür ausreicht?

    Über jede Hilfe wäre ich sehr erfreut. Da ich ehrlich gesagt keinen Weg mehr weis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian

    Anbei liegt noch der Vertrag und die Sonderklausel

  • Auf Anfrage meines alten Mitbewohners bekamen wir nun im Februar 2017 die Abrechnung der letzten Monate vom 31. März - 31.7.2017.


    Hallo Sebastian,
    Irrtum ausgeschlossen?

  • Ich geh mal davon aus das der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten vom 01.04. - 31.03. des Folgejahres geht.

    Somit wäre die Abrechnung für Euren Nutzungszeitraum 01.04.2015 - 31.07.2016 im Februar 2017 noch fristgerecht zugegangen.

    Inwieweit die Nachzahlung, ohne diese "Sonderzahlung" berechtigt ist, kann man ohne Details zu kennen nicht sagen.

    100 € monatliche Vorauszahlungen erscheinen mir aber ziemlich wenig.

    Die "Sonderzahlung" bzw. die Klausel dazu halte ich für unwirksam.

    Anders sähe es aus wenn ein Kündigungsverzicht für 2 Jahre vereinbart wäre. Ist es aber nicht.

  • Zitat

    welche Details wären denn zu einer Beurteilung der Situation noch nötig?

    Die der Abrechnung. Wenn möglich als Bild(er) hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Wie groß war denn die Wohnung?

    Waren auch Heizkosten dabei?

    Aus wie vielen Personen bestand die "WG"?

    Raten?

    Die Abrechnung sowie die Klausel im Mietvertrag fachlich prüfen lassen.

    Das die unwirksam ist ist, ist halt nur meine persönliche Meinung. Ein Anwalt für Mietrecht oder Richter könnte das anders sehen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,
    - Wir waren zu zweit
    - Die Größe der Wohnung betrug 53 qm
    - Darin enthalten waren 3 Zimmer wobei eines mehr oder weniger nur ein Durchgangsraum war.
    - Die Räumen wurden fast ausschließlich mit einem Kachelofen beheizt
    - Die Heizkosten waren in den Nebenkosten mit aufgelistet
    - Darüber hinaus wurde der Verbrauch über drei Zulaufzähler abgelesen. 1 Warmwasser, 1 Kaltwasser, 1 Heizwasser
    was in der Theorie jederzeit hätte abgelesen werden können und einen exakten Verbrauchsstand für jede Partei bedeutet.
    In der Wohnung selbst gab es keine zusätzlichen Ablesegeräte.

    Die Abrechnungen werde ich gegen 21 Uhr hochladen.

    Mit was für Kosten kann ich bei einem Anwalt rechnen bzw. wie läuft das überhaupt ab?

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,
    - Wir waren zu zweit
    - Die Größe der Wohnung betrug 53 qm
    - Darin enthalten waren 3 Zimmer wobei eines mehr oder weniger nur ein Durchgangsraum war.
    - Die Räumen wurden fast ausschließlich mit einem Kachelofen beheizt
    - Die Heizkosten waren in den Nebenkosten mit aufgelistet
    - Darüber hinaus wurde der Verbrauch über drei Zulaufzähler abgelesen. 1 Warmwasser, 1 Kaltwasser, 1 Heizwasser
    was in der Theorie jederzeit hätte abgelesen werden können und einen exakten Verbrauchsstand für jede Partei bedeutet.
    In der Wohnung selbst gab es keine zusätzlichen Ablesegeräte.

    Die Abrechnungen werde ich gegen 21 Uhr hochladen.

    Mit was für Kosten kann ich bei einem Anwalt rechnen bzw. wie läuft das überhaupt ab?

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Bei 53 m² sind 100 € Nebenkostenvorauszahlungen inkl. Heizkosten schon wenig, zu wenig.

    190 € Nachzahlung für 4 Monate also nicht wirklich verwunderlich.

    Denn für die Heizkosten ist, auch wenn die vorhandene Heizung nicht genutzt, zumindest der Anteil der Grundkosten zu tragen.

    Wie hoch die Anwaltskosten sind kann ich jetzt nicht sagen.

  • Nun die Nebenkosten sind insofern jetzt nicht das Hauptaugenmerk...... vielmehr das Drumherum mit den Sonderklauseln.
    Später die Umlegung von diversen Erhöhungen der Müllkosten nach unserem Auszug.
    Dann weiß ich nicht inwiefern er Hausmeisterkosten aufschreiben darf, wenn gar kein Hausmeister da ist ( zu unserer zeit nicht)
    Darüber hinaus verlangt er für die Beseitigung von Schnee Eis etc. Geld (Es handelt sich um den Wärmsten Ort Deutschlands, das letzte mal lag 96 Schnee) und schon zweimal nicht von März bis Juli
    Müllgebühren vom Jahr davor sowie erhöhte Müllkosten nach unserem Auszug etc.
    Die Rechnungen lege ich später hinzu

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