Guten Tag,
Juli. 2015 hatten ein Freund und Ich unsere WG aufgelöst und unsere Wohnung ordentlich gekündigt.
Durch das schlecht gewählte Auszugsdatum durften wir nun ewig warten auf unsere Nebenkostenabrechnung.
Die erste kam im März 2016 über den Zeitraum 20 Mai 2014 - 31. März 2015. Nach dieser Abrechnung zahlte uns der
Vermieter auch die komplette Kaution aus.
Auf Anfrage meines alten Mitbewohners bekamen wir nun im Februar 2017 die Abrechnung der letzten Monate vom 31. März - 31.7.2017.
Nun müssen wir einen Betrag von 370,- Euro nachzahlen.
Darin sind etliche Nebenkosten enthalten sowie aber auch eine vom Vertrag bedingte Sonderklausel welche wie gefolgt lautet:
"Vermieter und Mieter gehen von einem längerfristigen Mietverhältnis aus. Sollte das Mietverhältnis jedoch
vor Ablauf von mindestens 24 Monaten gekündigt werden, so fällt eine Kostenpauschale in Höhe von 180,--
EURO an."
Da allerdings der Vermieter gegen Ende unserer Mietzeit öfter Mietinteressenten, in Absprache mit uns, in unsere
Wohnung brachte und er uns versprach wenn ein Mieter gefunden würde der gleich einzieht seien die oben genannten Kosten hinfällig. (Dem bis jetzt auch so war)
Da wir unsere Kaution auch schon erhalten hatten, dachte ich sei dies nun vom Tisch.
Doch leider fordert er sie nun doch ein.
Ist das denn Rechtskräftig? Oder kann ich davon ausgehen das eine mündliche Absprache hierfür ausreicht?
Über jede Hilfe wäre ich sehr erfreut. Da ich ehrlich gesagt keinen Weg mehr weis.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Anbei liegt noch der Vertrag und die Sonderklausel