Liebe Community,
mir schweift folgende imaginäre Vorstellung eines Szenarios durch den Kopf:
A lebt zusammen mit seiner Frau und die Frau ist aktuell im 5. - 6. Monat schwanger. Die ordungsgemäße Kündigung traf ein.
In der rechtfertigt der Vermieter wie folgt: Ein Mitmieter des Hauses, der gewerblich arbeitet, wäre nicht in der Lage sich auszuweiten, da die Wohnung von A genutzt werden müsste. Der gewerbliche Mieter B würde das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung von A nicht bekommen könnte. Kündigungsfrist 3 Monate, A lebt schon seit Oktober 2010.
Inwieweit ist die Kündigung gerechtfertigt?
MfG