Kündigung aufgrund gewerblicher Nutzung einer anderen Partei im Haus

  • Liebe Community,

    mir schweift folgende imaginäre Vorstellung eines Szenarios durch den Kopf:

    A lebt zusammen mit seiner Frau und die Frau ist aktuell im 5. - 6. Monat schwanger. Die ordungsgemäße Kündigung traf ein.

    In der rechtfertigt der Vermieter wie folgt: Ein Mitmieter des Hauses, der gewerblich arbeitet, wäre nicht in der Lage sich auszuweiten, da die Wohnung von A genutzt werden müsste. Der gewerbliche Mieter B würde das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung von A nicht bekommen könnte. Kündigungsfrist 3 Monate, A lebt schon seit Oktober 2010.


    Inwieweit ist die Kündigung gerechtfertigt?

    MfG

  • Verstehe ich das richtig, der Vermieter will A die Wohnung kündigen weil ein anderer Mieter diese als gewerbliche Fläche braucht?

    Aus meiner Sicht wäre die Kündigung unwirksam.

  • Ich kann beide Seiten verstehen, da der Vermieter aus 573:

    der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde

    Allerdings, wie beurteilst du die Unwirksamkeit? Mit welcher Begründung? :)

  • Mit welcher Begründung? :)

    Die steht in genanntem Paragrafen


    die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht;

  • mir schweift folgende imaginäre Vorstellung eines Szenarios durch den Kopf:
    Inwieweit ist die Kündigung gerechtfertigt?


    Nicht ist, sondern wäre...
    Gibt es (k)einen konkreten Anlass?

  • Liebe Community,

    mir schweift folgende imaginäre Vorstellung eines Szenarios durch den Kopf:


    Sollte das Szenario auch real stattfinden, einfach nochmal melden. Gegen imaginäre Vorstellungen und Stimmen im Kopf gibt es Medikamente!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!