Mitbwohner kündigen

  • Guten Tag,

    wir haben in unser WG folgendes Problem:
    Wir (A, B und C) sind alle als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen (mithin als GbR).
    A und B haben seit einiger Zeit Probleme mit C. Zum einen sind zwischenmenschlich deutliche Differenzen entstanden und von C hervorgerufen worden, zum anderen zahlt C seinen Mietbeitrag um 10 Euro zu wenig (bei 680 kalt, 800 warm).
    Die rechtliche Haftung für ihn ist unproblematisch, wir spielen nun aber mit dem Gedanken, es zu schaffen, unserem Mitbewohner zu kündigen, sofern es möglich ist.

    Wäre es rechtsmissbräuchlich, vor Kündigung des MV als GbR mit dem Vermieter einen Folgemietvertrag für A und B abzuschließen um somit i.E. C "rauszuwerfen"?

    Wer muss die Kosten für einen möglichen Prozess zur Zustimmung der Kündigung tragen, wenn C diese nicht als Gesellschafter der GbR trägt?

    Danke und selbstverständlich ist Reden der erste Weg, nur braucht man auch Plan B!
    MichaelFra

    Ps: als "Zusatzfrage": Über C läuft Telefon und Internet. Es ist vorgekommen und kann auch wieder vorkommen, dass dieser das Wlan Passwort ändert um seine Meinung durchzusetzen. Welche Ansprüche haben wir, um diesen Schritt zu verhindern? Als Student ist man auf Internet angewiesen und eine Zweitleitung in die Wohnung ist nicht möglich.

  • Ich geh mal davon aus das A, B und C einen gemeinsamen Mietvertrag über die komplette Wohnung haben.

    Mieter können sich nicht untereinander kündigen.

    Und der Vermieter kann nicht einzelnen Personen der Vertragspartei Mieter.

    Hier bliebe nur die komplette Kündigung des Vertrages durch A, B und C. Die Zustimmung von C müßte im E-Fall eingeklagt werden.

    Und dann ein neuer Vertrag zwischen A, B und dem Vermieter. Sofern der denn möchte.

  • Hallo MichaelFra,

    Mietrecht kennt nur Vermieter und Mieter. Sollten sich mehrere M eines gemeinsamen MV untereinander uneins sein, müssen sie das intern selbst lösen. Kündigen könnten sie jedenfalls nur zusammen.

    "wir spielen nun aber mit dem Gedanken, es zu schaffen, unserem Mitbewohner zu kündigen, sofern es möglich ist."
    - Ist also nicht möglich. Entweder alle kündigen (oder werden gekündigt).

    "Wäre es rechtsmissbräuchlich, vor Kündigung des MV als GbR mit dem Vermieter einen Folgemietvertrag für A und B abzuschließen um somit i.E. C "rauszuwerfen"?"
    - Wenn alle M gemeinsam kündigen, steht es jedem frei mit dem VM einen neuen MV abzuschliessen (zu versuchen).

    "Wer muss die Kosten für einen möglichen Prozess ..."
    - Der/die Verlierer.

    "Über C läuft Telefon und Internet. Es ist vorgekommen und kann auch wieder vorkommen, dass dieser das Wlan Passwort ändert um seine Meinung durchzusetzen."
    - Ist privates Vertragsrecht.

  • Genau, es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, daher ist es klar, dass nur alle 3 gemeinsam kündigen können. Die Frage war, ob es Rechtsmissbrauch wäre, wenn wir vor der Kündigung schon einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen, in welchem nur A und B aufgeführt sind und welcher mit Ende des laufenden Mietvertrages in Kraft tritt.

    Vielen Dank

  • Guten Tag,

    wir haben in unser WG folgendes Problem:
    Wir (A, B und C) sind alle als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen (mithin als GbR).
    A und B haben seit einiger Zeit Probleme mit C. Zum einen sind zwischenmenschlich deutliche Differenzen entstanden und von C hervorgerufen worden, zum anderen zahlt C seinen Mietbeitrag um 10 Euro zu wenig (bei 680 kalt, 800 warm).
    Die rechtliche Haftung für ihn ist unproblematisch, wir spielen nun aber mit dem Gedanken, es zu schaffen, unserem Mitbewohner zu kündigen, sofern es möglich ist.

    Wäre es rechtsmissbräuchlich, vor Kündigung des MV als GbR mit dem Vermieter einen Folgemietvertrag für A und B abzuschließen um somit i.E. C "rauszuwerfen"?

    Wer muss die Kosten für einen möglichen Prozess zur Zustimmung der Kündigung tragen, wenn C diese nicht als Gesellschafter der GbR trägt?

    Danke und selbstverständlich ist Reden der erste Weg, nur braucht man auch Plan B!
    MichaelFra

    Ps: als "Zusatzfrage": Über C läuft Telefon und Internet. Es ist vorgekommen und kann auch wieder vorkommen, dass dieser das Wlan Passwort ändert um seine Meinung durchzusetzen. Welche Ansprüche haben wir, um diesen Schritt zu verhindern? Als Student ist man auf Internet angewiesen und eine Zweitleitung in die Wohnung ist nicht möglich.

    Der richtige Weg wäre wohl wenn man das sachlich regelt. Die Vorposter haben das nämlich schon richtig zusammengefast.
    Kurz gesagt, wenn es gar nicht anders geht, bleibt euch wohl nur den Schritt nach vorne, und ihr müsst kündigen, bzw. dann die andere Vertragspartei auf Zustimmung verklagen, das dürfte Aussicht auf Erfolg haben.
    Alles andere schwankt wohl verstärkt zwichen "aussichtslos" und "Kindergarten".

  • Genau, es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, daher ist es klar, dass nur alle 3 gemeinsam kündigen können. Die Frage war, ob es Rechtsmissbrauch wäre, wenn wir vor der Kündigung schon einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen, in welchem nur A und B aufgeführt sind und welcher mit Ende des laufenden Mietvertrages in Kraft tritt.

    Vielen Dank


    Wie soll so ein MV. aussehen, bzw. welche Motivation sollte der VM haben, so einen MV. abzuschließen, wenn nicht mal klar ist wer, wann und warum kündigt?
    Grundsätzlich würde ich mit dem VM die Sache besprechen, und wenn der grundsätzlich bereit ist an euch zwei neu zu vermieten, sollte man seinen eigenen Kram erst mal regeln, denke ich.
    Ich als VM würde mich jedenfalls davor hütten die Wohnung am Ende vieleicht an zwei Parteien vermietet zu haben?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!