Beiträge von MichaelFra

    Genau, es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, daher ist es klar, dass nur alle 3 gemeinsam kündigen können. Die Frage war, ob es Rechtsmissbrauch wäre, wenn wir vor der Kündigung schon einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen, in welchem nur A und B aufgeführt sind und welcher mit Ende des laufenden Mietvertrages in Kraft tritt.

    Vielen Dank

    Guten Tag,

    wir haben in unser WG folgendes Problem:
    Wir (A, B und C) sind alle als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen (mithin als GbR).
    A und B haben seit einiger Zeit Probleme mit C. Zum einen sind zwischenmenschlich deutliche Differenzen entstanden und von C hervorgerufen worden, zum anderen zahlt C seinen Mietbeitrag um 10 Euro zu wenig (bei 680 kalt, 800 warm).
    Die rechtliche Haftung für ihn ist unproblematisch, wir spielen nun aber mit dem Gedanken, es zu schaffen, unserem Mitbewohner zu kündigen, sofern es möglich ist.

    Wäre es rechtsmissbräuchlich, vor Kündigung des MV als GbR mit dem Vermieter einen Folgemietvertrag für A und B abzuschließen um somit i.E. C "rauszuwerfen"?

    Wer muss die Kosten für einen möglichen Prozess zur Zustimmung der Kündigung tragen, wenn C diese nicht als Gesellschafter der GbR trägt?

    Danke und selbstverständlich ist Reden der erste Weg, nur braucht man auch Plan B!
    MichaelFra

    Ps: als "Zusatzfrage": Über C läuft Telefon und Internet. Es ist vorgekommen und kann auch wieder vorkommen, dass dieser das Wlan Passwort ändert um seine Meinung durchzusetzen. Welche Ansprüche haben wir, um diesen Schritt zu verhindern? Als Student ist man auf Internet angewiesen und eine Zweitleitung in die Wohnung ist nicht möglich.

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