Hallo liebe fachkundige Community,
soeben habe ich einen Mietvertrag mitbekommen zur Durchsicht. Wir wollen eine schöne neue Wohnung beziehen und haben uns sehr gefreut den Zuschlag bekommen zu haben.
Doch nun lesen wir den Mietvertrag in Ruhe durch und stolpern über eine fiese Klausel:
Unter "§27 Sontige Vereinbarungen" ist eine Anlage erwähnt.
In dieser Anlage steht:
§27 Sonstige Vereinbarungen
Die Wohnung ist mit einer EBK bestehend aus
Ober- und Unterschränke
Spüle
E-Herd mit Cerranfeld
Einbaukühlschrank mit Gefrierfach
Dunstabzugshaube
Geschirrspülmaschiene
ausgestattet. Bei der Kalkulation der Nettokaltmiete ist die EBK nicht berücksichtigt. Sie wird den Mietern
zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Die Mieter sind verpflichtet die EBK pfleglich zu behandeln und
im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Eventuelle Reperaturen an der EBK haben die Mieter zu tragen.
Die Wohnung wird im renovirten Zustand übernommen wie besehen. Zukünftig gilt §15 des Mietvertrages. Ausgeführte Renovierungsarbeiten zum Einzug:
usw
...
..
Wir sind von dieser Klausel regelrecht verängstigt und entsetzt. Das würde bedeuten, dass wir sämtliche Reperaturen selbst bezahlen müssen. Die Geräte (Geschirrspüler, Herd + Kühlschrank) sind gebraucht und schon min 2 Jahre alt. Stammen noch von den Vormietern (Verwandte unser neuen Vermieter). Sollte ein defekt auftreten, was nunmal passieren kann, sollen wir das alles bezahlen wie ich das sehe.
Und die EBK wurde in der Wohnungsanzeige doch extra aufgezählt wie bei den meisten Anzeigen. Warum steht dort nun auf einmal, dass sie nicht in der Nettokaltmiete enthalten ist? Ist das eine Formulierung um evtl Reperaturkosten auf uns abzuwälzen? Ist das rechtens?
Ich habe das auf die schnelle einmal "gegoogelt" und bin auf Zitate vom Oberlandesgericht Hamm gestoßen die solche Klauseln eigentlich als unzumutbar/unwirksam bezeichnen.
Für uns steht fest, einen solchen Mietvertrag werden wir nicht unterzeichnen.....
Ich bitte um Hilfe. Was kann ich tun? Hat jemand Rat?