Beiträge von Schlafmuetze

    Lieber "Mainschwimmer", evtl werden deine Antworten nicht verstanden bzw kritisiert, weil sie sehr barsch, kurz und ohne erkennbare Mühe um Hilfestellung verfasst sind. Ein gewisses Maß an sozialem Einfühlvermögen in einem "Hilfeforum" darf hier glaube ich jeder verlangen, gerade wenn sich hier Menschen mit Sorgen und Nöten melden. Vielen Dank erst einmal für dein Verständnis dafür.

    Ich kann den Standpunkt eines Vermieters übrigens sehr wohl verstehen. Es ist für ihn nur von Vorteil sämtliche anfallende Kosten für Reperaturen an den Mieter weiterzugeben, gerade wenn er für Anschaffung oder Renovierung schon viel Geld investiert hat welches er wieder hereinbekommen möchte.

    Hier in meinem Fall allerdings sind die Geräte bereits gebraucht. Sie waren schon einige Jahre im täglichen Einsatz. Auf gebrauchte Geräte bekommt man in den Regel keine Garantie. Und sofern man selbst kein Fachmann ist, weiß man auch nie wie lange ein gebrauchtes Gerät noch läuft bis es reperiert oder gar komplett erneuert werden muss. Selbst bei bester Pflege kann beides jederzeit passieren.
    Und wenn ein Vermieter eine Wohnung mit EBK inseriert, ohne zu erwähnen das man diese nur "geliehen" bekommt und nicht mitmietet, und dies erst nach 2 Treffen in der Aushändigung des Mietvertrages offen legt, (nicht einmal anspricht sondern nur durch eigenes nachlesen zu Hause offenbart wird) ist es doch meine Reaktion ebenfalls verständlich oder nicht?

    Sofern mir davon niemand abrät, werde ich den Vermieter darauf ansprechen um evtl einen Kompromiss schließen zu können.

    Ok also bisher hab ich das ignoriert. Aber sei mir nicht böse wenn ich ihre Hilfe hier im Forum gerne ablehnen würde.
    Ich stehe vor einem, für mich empfundenen, schwierigen Fall und benötige Hilfe und Rat. Ich möchte da gerne auf kurze kühle Aussagen wie "Dann unterschreib doch nicht" oder "niemand der User kann dir nützliche Infos aus eigenen Erfahrungen geben..." verzichten.

    Natürlich hat sicherlich keiner hier Erfahrungen mit meinen Vermietern gesammelt. Wüsste ich von so einem Fall, hätte ich mich direkt an diesen Vormieter gewendet.

    Aber mir persönlich würde es schon reichen, wenn mir jmd ein wenig die "Angst" nehmen würde indem er z.B. positiv über eine solche Anfrage an seinen vermieter berichten könnte. Ich bin absoluter "Neuling" in Sachen Mietrecht, Klauseln, Absprachen und daher auch sehr verunsichert. Da ist man einfach für jede ernstgemeinte Hilfe dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das war natürlich eine Lösung, allerdings nicht das was ich erhofft hatte zu hören ;)

    Da ich absolut, keine Garantie habe ob die Geräte nicht schon älter sind bzw ob schon ein Defekt absehbar ist, (sind ja gebrauchte Elektrogeräte) wäre es doch eine Möglichkeit einen Kompromiss anzustreben? 50/50 bei größeren Reperaturen z.B.
    Oder eine Kleinreperaturklausel, wobei die laut Rechtsprechung glaub ich nur bis 75€ geht. Damit hätte der Vermieter wieder die alleinigen Kosten wenn eines der Geräte aufgibt ...

    Meint ihr, ich könnte eine 50/50 Regelung bei größeren Reperaturen bzw Ersatzanschaffungen anstreben? Hat da jmd Erfahrungswerte?

    Dir wurde lt.des Zusatzes im Mietvertrag die EBK geliehen.

    https://dejure.org/gesetze/BGB/598.html


    Aus diesem § ist zwar zu entnehmen das:

    § 602
    Abnutzung der Sache

    Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

    Das würde allen Anschein nach Abnutzungen betreffen durch "normalen" Gebrauch. (Kochen, Abwaschen, Backen,...)

    Doch was ist im Falle eines technischen Defektes? Was wenn eines der Elektrogeräte einen defekt aufweist oder gar ganz ersetzt werden müssen? Bei eigenem Verschulden ist das keine Frage, da sehe ich mich auch ohne Klausel in der Pflicht, was ich vorsätzlich bzw eigenverschuldet kaputt mache ersetzte ich auch.

    Aber wie oft gehen Küchengeräte ohne eigenverschulden kaputt? Das kann jedem passieren ohne das er etwas dafür kann. Und dann soll man selnbst dafür aufkommen, wenn ein Küchengerät welches sich in der Wohnung befand, welches gebraucht ist ohne Garantie selbst ersetzten/reparieren? Ist das nicht unzumutbar?

    Ich bin regelrecht entsetzt. Sowas würde ich niemals unterschreiben.

    Habe noch dies hier gefunden:

    Evtl. anfallende Reparaturen sind vom Mieter zu veranlassen und zu zahlen.
    Diese Klausel benachteiligt den Mieter auf unverhältnismäßige Weise.
    Die daraus anfallenden Kosten können für den Mieter überraschend hoch ausfallen.
    In einem solchen Fall ist die Klausel unwirksam.
    OLG Hamm RE WM 91, 248

    Sollte ich das ganze mit meinem Anwalt besprechen bevor ich versuche die Vermieter auf diese Formulierung anzusprechen?

    Hallo liebe fachkundige Community,

    soeben habe ich einen Mietvertrag mitbekommen zur Durchsicht. Wir wollen eine schöne neue Wohnung beziehen und haben uns sehr gefreut den Zuschlag bekommen zu haben.

    Doch nun lesen wir den Mietvertrag in Ruhe durch und stolpern über eine fiese Klausel:

    Unter "§27 Sontige Vereinbarungen" ist eine Anlage erwähnt.

    In dieser Anlage steht:

    §27 Sonstige Vereinbarungen

    Die Wohnung ist mit einer EBK bestehend aus

    • Ober- und Unterschränke

    • Spüle

    • E-Herd mit Cerranfeld

    • Einbaukühlschrank mit Gefrierfach

    • Dunstabzugshaube

    • Geschirrspülmaschiene

    ausgestattet. Bei der Kalkulation der Nettokaltmiete ist die EBK nicht berücksichtigt. Sie wird den Mietern
    zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Die Mieter sind verpflichtet die EBK pfleglich zu behandeln und
    im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Eventuelle Reperaturen an der EBK haben die Mieter zu tragen.

    Die Wohnung wird im renovirten Zustand übernommen wie besehen. Zukünftig gilt §15 des Mietvertrages. Ausgeführte Renovierungsarbeiten zum Einzug:

    usw
    ...
    ..


    Wir sind von dieser Klausel regelrecht verängstigt und entsetzt. Das würde bedeuten, dass wir sämtliche Reperaturen selbst bezahlen müssen. Die Geräte (Geschirrspüler, Herd + Kühlschrank) sind gebraucht und schon min 2 Jahre alt. Stammen noch von den Vormietern (Verwandte unser neuen Vermieter). Sollte ein defekt auftreten, was nunmal passieren kann, sollen wir das alles bezahlen wie ich das sehe.

    Und die EBK wurde in der Wohnungsanzeige doch extra aufgezählt wie bei den meisten Anzeigen. Warum steht dort nun auf einmal, dass sie nicht in der Nettokaltmiete enthalten ist? Ist das eine Formulierung um evtl Reperaturkosten auf uns abzuwälzen? Ist das rechtens?

    Ich habe das auf die schnelle einmal "gegoogelt" und bin auf Zitate vom Oberlandesgericht Hamm gestoßen die solche Klauseln eigentlich als unzumutbar/unwirksam bezeichnen.

    Für uns steht fest, einen solchen Mietvertrag werden wir nicht unterzeichnen.....

    Ich bitte um Hilfe. Was kann ich tun? Hat jemand Rat?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!