Beiträge von Racoon

    Nein, hat sie nicht. Der Grund könnte möglicherweise der sein, dass eine ehemalige Waschküche, die auch mal auf dem Dachboden befand, vom Hausverwalter irgendwann mal als Loggia bezeichnet wurde. Der scheint manchmal was durcheinander zu bringen. :)

    Mir geht es eigentlich nur allgemein um den Begriff. Wenn es keine genaue Definition gibt, ist es auch nicht schlimm. Ich bin nur neugierig, weil ich letztens den Vertrag in den Händen hielt und über diesen Punkt stolperte. Ich hatte schon in den Suchmaschinen versucht, was brauchbares zu finden. Jedoch hatte ich keinen Erfolg.

    Hallo,

    ich wusste nicht genau, wo ich mein Frage im Forum stellen konnte und hatte mich dann für "Sonstiges" entschieden. Bitte verzeiht mir, wenn ich dennoch daneben gegriffen habe. :o

    Ist hier jemand, der weiß, wie der Begriff "Dachbodenanteil" definiert ist? Meine Oma hat noch einen alten Mietvertrag aus den 1970er und in diesem wird der Begriff erwähnt. Zudem ist dieser Teil auch angekreuzt.

    Sind damit die Abstellkammer gemeint, die jeder einzelne Mieter auf dem Dachboden hat, oder die der Allgemeinheit zur Verfügung stehende Trockenfläche im Speicher? Gäbe es die gesonderten Abstellkammern (mit Holzlatten abgegrenzt und abschließbar) nicht, hätte ich mal vermutet, dass damit der Anteil an der Trockenfläche gemeint ist - nur halt eben nicht abgegrenzt.

    Ich bekam letzten Freitag 28.10. einen Brief vom Vermietunternehmen (datiert 20.10., verschickt am 26.10.), dass man nun die Umsatzsteuer hinzurechnet, weil es bei der letzten Softwareumstellung aufgefallen sei. Der Garagenvertrag wurde 1996 unterschrieben und ist seit 1.1.1997 gültig. Der damals festgesetzte Betrag wurde bis heute nicht geändert und bei der Euro-Umstellung zum damaligen Wechselkurs angepasst. Vorgestern erhielt ich noch einmal ein Schreiben, weil man sich wegen eines Rundungsfehlers um 1 Cent vertan hatte.

    Ich erhielt auch die passende Vertragsergänzung zugeschickt, die ich unterschreiben und der bereits für November gelten soll. Heute wurde mir auch bereits der höhere Betrag vom Konto gebucht, obwohl ich noch nicht unterschrieben habe.

    Seit letzter Woche Freitag bin ich auch per eMail mit dem Sachbearbeiter des Vermietunternehmens in Kontakt, wo ich mich darauf berufe, dass man doch Fristen laut § 558b BGB einzuhalten habe. Im Grunde würde danach die Änderung erst ab 1.1.2017 wirksam werden.

    Liege ich etwa falsch? Ich habe denen geschrieben, dass ich den höheren Betrag akzeptiere würde, wenn man auch die Fristen einhält.

    Ich bekam letzten Freitag 28.10. auch einen Brief vom Vermietunternehmen (datiert 20.10., verschickt am 26.10.), dass man nun die Umsatzsteuer hinzurechnet, weil es nun bei einer Softwareumstellung aufgefallen sei. Der Garagenvertrag wurde 1996 unterschrieben und ist seit 1.1.1997 gültig. Vorgestern erhielt ich noch einmal ein Schreiben, weil man sich wegen eines Rundungsfehlers um 1 Cent vertan hatte.

    Ich erhielt auch die passende Vertragsergänzung zugeschickt, die ich unterschreiben und der bereits für November gelten soll. Heute wurde mir auch bereits der höhere Betrag vom Konto gebucht, obwohl ich noch nicht unterschrieben habe.

    Seit letzter Woche Freitag bin ich auch per eMail mit dem Sachbearbeiter des Vermietunternehmens in Kontakt, wo ich mich darauf berufe, dass man doch Fristen laut § 558b BGB einzuhalten habe. Somit würde wie bei joe99 die Änderung ab 1.1.2017 wirksam werden.

    Liege ich etwa falsch? Ich habe denen geschrieben, dass ich den höheren Betrag akzeptiere würde, wenn man auch die Fristen einhält. Es kann doch nicht angehen, dass man so ohne weiteres den Vertrag einseitig ohne Bedenkzeit des anderen Vertragspartners ändert.

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