Abschlagszahlung - übernahme durch Vermieter?

  • Hallo,

    Wir sind in einer WG und haben beim Umzug jeweils eine Abschlagszahlung an die vormieter für einen relativ neuen Kühlschrank leisten müssen.

    Wenn wir jetzt wieder ausziehen, wollen wir natürlich (abgeschwächt) die Kosten weiter geben. Klappt natürlich wenn wir die Nachmieter selbst suchen, doch was ist wenn wir keine finden und der Vermieter wieder die Suche nach Mietern übernimmt? Muss der Vermieter dann eine Abschlagszahlung Verlangen und an uns weiter geben?

    Schon einmal danke :)

  • Der Vermieter hat mit dem Kühlschrank nichts zu tun.

    Ihr und die nächsten Mieter müssen eine Ablöse unter euch aushandeln. Falls es nicht dazu kommt, dann könnt ihr den Kühlschrank wieder mitnehmen - er ist ja euer gemeinsames Eigentum.

  • Hallo motaboy,

    "Wir sind in einer WG und haben beim Umzug jeweils eine Abschlagszahlung an die vormieter für einen relativ neuen Kühlschrank leisten müssen."
    - Das ist Privatangelegenheit, kein Mietrecht.

    "Wenn wir jetzt wieder ausziehen, wollen wir natürlich (abgeschwächt) die Kosten weiter geben. Klappt natürlich wenn wir die Nachmieter selbst suchen, doch was ist wenn wir keine finden und ..."
    - Auch dieses ist kein Mietrecht.

    "Muss der Vermieter dann eine Abschlagszahlung Verlangen und an uns weiter geben?"
    - Ebenso.

  • Hallo motaboy,

    der Kuehlschrank ist Euer Eigentum, der Vermieter hat da nichts mit am Hut. Ihr koennt aber sowohl mit dem Vermieter wie auch mit einem vom Vermieter gesuchten Nachmieter eine Vereinbarung ueber den Kuehlschrank treffen. Verpflichtet dazu sind beide aber nicht.

    Hat weder Vermieter noch Nachmieter Interesse, koennt Ihr den Kuehlschrank entweder verscherbeln und den Erloes teilen, oder aber einer von Euch nimmt ihn und zahlt die anderen aus.

    Ist also alles Verhandlungssache.

    cu
    Guenni

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