Mietkaution zurückbekommen ohne Mietvertrag? Kontoauszug als Beweis?

  • Hallo,
    mein Problem ist folgendes:

    Ich bin seit einem Jahr und 4 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen und hatte einen Untermietsvertrag mit meinem Mitbewohner. Bis heute warte ich auf die Kaution. Leider ist mir der Mietvertrag abhanden gekommen.
    Der Mitbewohner meldet sich nicht mehr. Daher gehe ich davon aus, dass ich gerichtlich vorgehen muss. Als Beweise oder Indizien dafür, dass ich in der Wohnung gewohnt habe, hätte ich:

    - Bilder vom Innenraum der Wohnung, mit meiner Kamera geschossen (Gelten Metadaten als Beweis?)
    - Kontakt zu Vor- und Nachmieter
    - Briefe mit der betreffenden Anschrift
    - eventuell Zeugen aus dem Haus und vielleicht auch die Aussage vom Hausbesitzer, der mich selbst mal angetroffen hatte.
    - Heimadresse des Ex-Mitbewohners
    - Kontoauszug, der die Kautionsüberweisung bestätigt wird gerade angefordert.

    Meine Fragen:
    Reicht ein Kontoauszug, oder die Zeugenaussagen, um vor Gericht zu belegen, dass ich die Kaution bezahlt habe? (Theoretisch könnten wir ja auch ausgemacht haben, dass es keiner Kaution bedarf (da müsste dann der Nachmieter aussagen, dass er eine gezahlt hat).)
    Anders herum könnte er (Ex-Mitbewohner) einfach behaupten, er hätte sie mir bereits bar zurückgegeben. Steht´s dann Aussage gegen Aussage? Wer bekommt dann Recht? Muss ich seine Schuld einwandfrei beweisen? Mein Portemonnaie ist leider nicht videoüberwacht...
    Und zu guter Letzt:
    Wer zahlt die Gerichtskosten? Lohnt sich der Prozess, für 500€ Kaution?

    Ich hoffe, wissende Helfer zu erreichen und danke schon im Vorraus,

    Numa

    Einmal editiert, zuletzt von Numaayns (1. Februar 2017 um 18:23)


  • Wer zahlt die Gerichtskosten? Lohnt sich der Prozess, für 500€ Kaution?


    Gerichtskosten zahlt immer der Verlierer, wer sonst? Ich schlage dir vor, dass du einen Mahnbescheid über die Summe beim Mahngericht beantragst. Dazu brauchst du aber unbedingt die ladungsfähige Anschrift des Schuldners. Das Ganze kannst per Internet betreiben über diese Adresse: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2493468-1485968728313&Command=start

    Die Gebühren, die du vorstrecken musst liegen bei 32,00 Euro

    http://www.mahngerichte.de/scripts/gebuehr2013.php

  • Reicht ein Kontoauszug, oder die Zeugenaussagen, um vor Gericht zu belegen, dass ich die Kaution bezahlt habe? (Theoretisch könnten wir ja auch ausgemacht haben, dass es keiner Kaution bedarf (da müsste dann der Nachmieter aussagen, dass er eine gezahlt hat).)
    Anders herum könnte er (Ex-Mitbewohner) einfach behaupten, er hätte sie mir bereits bar zurückgegeben. Steht´s dann Aussage gegen Aussage? Wer bekommt dann Recht?


    Rate mal, wer dies entscheidet...:cool:

  • Hallo Numaayns,

    im Zivilrecht gilt vor Gericht ueblicherweise der Grundsatz: Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Du hast einen Kontoauszug. Auf dem steht hoffentlich Kaution. Das sollte als Nachweis der Zahlung ausreichen. Dein Vermieter muss also nun einen Beweis beibringen, dass er das Geld zurueckbezahlt hat. Alleine seine Behauptung wird ihm da nicht viel helfen.

    Soweit die Theorie. Nun zur Praxis. Du hast keinen Mietvertrag mehr. Ich gehe daher davon aus, dass Du auch keine schriftliche Kuendigung mehr hast. Die Kuendigung eines Mietvertrags muss aber zwingend schriftlich erfolgen. Dass und wann die Kuendigung dem Vermieter zugegangen ist, musst Du nachweisen. Kannst Du das nicht, gilt der Mietvertrag zumindest fuer eine gewisse Zeit fort. Dein Vermieter braucht also nur zu sagen, "die Kaution wurde mit ausstehender Miete verrechnet" und schon hast Du ein Problem.

    Das ist nur einer von ganz vielen Fallstricken, die da lauern. Ich persoenlich wuerde mich zwar ueber das A... aufregen, aber bei einem Betrag von EUR 500,- sicherlich nicht klagen. Fuer solche Betraege geht man eigentlich nur vor Gericht, wenn einem es ums Prinzip geht. Finanziell gesehen rechnet sich der zu betreibende Aufwand fuer den Betrag nicht, selbst wenn Du gewinnst. Und das ist in diesem Fall keineswegs ausgemacht.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,

    vielen Dank für die Hilfe!
    Ja, leider habe ich die Kündigungsmail nicht mehr. Und wenn mein Nachmieter bezeugt, dass wir uns die Klinke in die Hand gedrückt haben? Dann kann doch eigentlich nichts schief gelaufen sein. Bzw.: Wenn er erwidern sollte, dass es laufende, fälige Mietzahlungen gegeben hat, muss er ja die Lücken in seinen Kontoauszügen nachweisen. Und das wird schwer, oder mache ich da einen Fehler?

  • Und das wird schwer, oder mache ich da einen Fehler?


    Ja, weil Kündigungen eines Mietverhätnisses immer schriftlich (und schriftlich heißt auf Papier mit deiner Unterschrift) erfolgen müssen. Eine Mail oder ähnliches gilt nicht als Kündigung. Und da du selbst die Kündigung nicht beweisen kannst, dürften wohl die 500,- Euro verloren sein.

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