Beiträge von Numaayns

    Hallo Guenni,

    vielen Dank für die Hilfe!
    Ja, leider habe ich die Kündigungsmail nicht mehr. Und wenn mein Nachmieter bezeugt, dass wir uns die Klinke in die Hand gedrückt haben? Dann kann doch eigentlich nichts schief gelaufen sein. Bzw.: Wenn er erwidern sollte, dass es laufende, fälige Mietzahlungen gegeben hat, muss er ja die Lücken in seinen Kontoauszügen nachweisen. Und das wird schwer, oder mache ich da einen Fehler?

    Hallo,
    mein Problem ist folgendes:

    Ich bin seit einem Jahr und 4 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen und hatte einen Untermietsvertrag mit meinem Mitbewohner. Bis heute warte ich auf die Kaution. Leider ist mir der Mietvertrag abhanden gekommen.
    Der Mitbewohner meldet sich nicht mehr. Daher gehe ich davon aus, dass ich gerichtlich vorgehen muss. Als Beweise oder Indizien dafür, dass ich in der Wohnung gewohnt habe, hätte ich:

    - Bilder vom Innenraum der Wohnung, mit meiner Kamera geschossen (Gelten Metadaten als Beweis?)
    - Kontakt zu Vor- und Nachmieter
    - Briefe mit der betreffenden Anschrift
    - eventuell Zeugen aus dem Haus und vielleicht auch die Aussage vom Hausbesitzer, der mich selbst mal angetroffen hatte.
    - Heimadresse des Ex-Mitbewohners
    - Kontoauszug, der die Kautionsüberweisung bestätigt wird gerade angefordert.

    Meine Fragen:
    Reicht ein Kontoauszug, oder die Zeugenaussagen, um vor Gericht zu belegen, dass ich die Kaution bezahlt habe? (Theoretisch könnten wir ja auch ausgemacht haben, dass es keiner Kaution bedarf (da müsste dann der Nachmieter aussagen, dass er eine gezahlt hat).)
    Anders herum könnte er (Ex-Mitbewohner) einfach behaupten, er hätte sie mir bereits bar zurückgegeben. Steht´s dann Aussage gegen Aussage? Wer bekommt dann Recht? Muss ich seine Schuld einwandfrei beweisen? Mein Portemonnaie ist leider nicht videoüberwacht...
    Und zu guter Letzt:
    Wer zahlt die Gerichtskosten? Lohnt sich der Prozess, für 500€ Kaution?

    Ich hoffe, wissende Helfer zu erreichen und danke schon im Vorraus,

    Numa

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