Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Zulässigkeit einer im Mietvertrag verankerten Zusatzvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen:
Konkret ist der Passus: "Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt mit frisch und fachmännisch ausgeführten Anstrich der Innenwände und Decken zurückzugeben. Als Farbe ist eine weiße Silikatfarbe zu verwenden."
Mir geht es weniger um die vorgeschriebene Farbe "weiß", sondern ob ich gezwungen bin, die wesentlich teurere Silikatfarbe verwenden zu müssen?
Danke vorab!