Vermieter vermutet Statik-Überlastung und fordert Wohnungsbegehung

  • Hallo,
    bin neu hier und habe eine Frage:
    Mein Vermieter hat durch Handwerker, die in meiner angemieteten Wohnung tätig waren, den Hinweis bekommen, daß ich sehr viele Bücher habe. Nun fordert mich der Vermieter auf, meine Buchbestände zu verringern, denn eine Wohnung sei ja schließlich kein Lager - ansonsten solle ich mir ein Lager mieten. Er wolle sich also meine Wohnung anschauen und danach entscheiden, wie weiter zu verfahren sei.
    Laut meinen Berechnungen beträgt die durchschnittliche qm-Belastung ca 100 kg und ich denke, daß ich selber mit meinen ca 95 kg durch die Wohnung gehen darf ohne Gefahr, in das nächstuntere Stockwerk einzubrechen.
    Was kann ich tun, um diesem frechen Ersuchen einen Riegel vorzuschieben? Darf er quasi grundlos meine Privatsphäre verletzen? Darf er Fotos meiner Bücher machen? Was darf er maximal tun? Bin etwas ratlos und auch fassungslos!
    mfG

  • Hallo,
    bin neu hier und habe eine Frage:
    Mein Vermieter hat durch Handwerker, die in meiner angemieteten Wohnung tätig waren, den Hinweis bekommen, daß ich sehr viele Bücher habe. Nun fordert mich der Vermieter auf, meine Buchbestände zu verringern, denn eine Wohnung sei ja schließlich kein Lager - ansonsten solle ich mir ein Lager mieten. Er wolle sich also meine Wohnung anschauen und danach entscheiden, wie weiter zu verfahren sei.
    Laut meinen Berechnungen beträgt die durchschnittliche qm-Belastung ca 100 kg und ich denke, daß ich selber mit meinen ca 95 kg durch die Wohnung gehen darf ohne Gefahr, in das nächstuntere Stockwerk einzubrechen.
    Was kann ich tun, um diesem frechen Ersuchen einen Riegel vorzuschieben? Darf er quasi grundlos meine Privatsphäre verletzen? Darf er Fotos meiner Bücher machen? Was darf er maximal tun? Bin etwas ratlos und auch fassungslos!
    mfG

    Hallo,

    grundsätzlich, darf der Mieter die Mietsache nutzen, schädigen darf der die Mietsache durch die Nutzung allerdings nicht.

    Nun gilt es für dich herauszufinden wie sich die Statik tatsächlich darstellt, handelt es sich um eine stabile Betonstruktur, dürften die Bücher kein Problem darstellen.

    Wie darf man sich das denn vorstellen, 100 Bücher pro m² oder was?

    Ist die Statik nicht gefährdet und wird die Mietsache durch den Gebrauch der Mietsache nicht beschädigt, geht es den Vermieter einen feuchten Kehricht an, was der Mieter in der Wohnung lagert. Dies würde man ihm auch dann mitteilen wenn man die Konfrontation nicht scheut.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber,
    danke für die Antwort. Mein Zimmer ist tatsächlich gut mit Holz-Regalen ausgestattet, die je ca. 6 Etagen haben und in denen sich meine Bücher befinden. Da ich ja auch an die Regale herantreten muß, ist vor den Regalen natürlich freier Raum, so kommt der Wert von ca. 100 kg/qm zustande. Das Haus ist ca. um 1900 erbaut worden und kommt mir sehr stabil vor. Da sich die Bücher schon seit ca. 15 Jahren in den Regalen befinden und das Haus dem standgehalten hat, denke ich, daß der Vermieter kein Recht hat, mich zum Verringern meines Eigentums aufzufordern. Konkret: Darf ich dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verbieten?
    Gruß
    Ronsan

  • Konkret: Darf ich dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verbieten?

    Kurzfristig ja, mittelfristig eher nicht, aber was soll das bringen? Lass ihn rein und das besichtigen. Solange sich das im Rahmen einer normalen Bücherwand/Bücherregals usw. bewegt, was soll passieren?
    Fordern kann jeder alles, nur dem nachkommen musst du natürlich nicht. Wenn er Angst hat, soll er doch selber einen Gutachter/Statiker beauftragen.
    Ich kann mir nicht vorstellen das dabei rauskommen kann, das man da keine Bücherregale aufstellen kann? Und wenn dann wäre das wohl eher noch ein Problem des Vermieters und nicht unbedingt dein Problem, solange du eine normales Nutzverhalten hast.

  • Hallo allerseits,

    ob der Vermieter will oder nicht, er muss einem Hinweis auf eine moegliche Ueberbelastung nachgehen. Tut er das nicht und die Decke bricht unter der Last tatsaechlich ein, haengt er naemlich sonst mit in der Haftung. Zumindest der Handwerker war offensichtlich der Ansicht, dass eine Gefaehrdung vorliegt, sonst haette er das wohl kaum erwaehnt.

    Ich kann daher nicht empfehlen, den Vermieter nicht ins Haus zu lassen. Dann traegst naemlich Du ganz alleine die Verantwortung dafuer, wenn die Decke tatsaechlich einbrechen sollte. Und da Du darauf hingewiesen wurdest, dass davon eine Gefahr ausgeht, wird Dir im Zweifel auch keine Versicherung helfen. In Kenntnis einer Gefahr und in dem Bewusssein, dass ein Schaden eintreten kann, ist naemlich grob fahrlaessig. das ist in aller Regel in Versicherungen ausgeschlossen. Jeglichen Schaden wirst Du damit wohl aus eigener Tasche zahlen muessen. Bei einem Personenschaden mit Behinderung als Folge heisst das unter Umstaenden, dass Du bis an Dein Lebensende vom Existenzminimum leben musst.

    Unabhaengig davon, ob und wann Du den Vermieter mietrechtlich nun in die Wohnung lassen und / oder Fotos machen lassen musst, wuerde ich Dir also schon als Selbstschutz empfehlen, das baldmoeglichst anzugehen. Ich bin kein Statiker, aber bei einem Altbau um 1900 kann es durchaus sein, dass eine Punktbelastung durch einen Fuss des Regals (die 100 kg / m2 liegen ja nicht flaechig an) zusammen mit Deinem Gewicht, wenn Du davor stehst, zu viel ist.

    Koennen sich Vermieter und Du nicht einigen, empfehle ich den Einsatz eines Statikers. Du kannst ja mit dem Vermieter ausmachen, wer unrecht hat, bezahlt ihn. Damit seid Ihr dann beide auf der sicheren Seite.

    cu
    Guenni

  • Hallo BHShuber,
    danke für die Antwort. Mein Zimmer ist tatsächlich gut mit Holz-Regalen ausgestattet, die je ca. 6 Etagen haben und in denen sich meine Bücher befinden. Da ich ja auch an die Regale herantreten muß, ist vor den Regalen natürlich freier Raum, so kommt der Wert von ca. 100 kg/qm zustande. Das Haus ist ca. um 1900 erbaut worden und kommt mir sehr stabil vor. Da sich die Bücher schon seit ca. 15 Jahren in den Regalen befinden und das Haus dem standgehalten hat, denke ich, daß der Vermieter kein Recht hat, mich zum Verringern meines Eigentums aufzufordern. Konkret: Darf ich dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verbieten?
    Gruß
    Ronsan

    Hallo,

    wenn das Haus um 1900 gebaut wurde ist die Sorge um die Statik begründet und die Lastenverteilung muss sorgsam vonstatten gehen entweder weniger Gewicht pro m² oder besser verteilt nicht punktuell.

    Na ja, in den meisten Mietverträgen wird dem Vermieter eine Besichtigung der Mietsache eingeräumt wenn er diese zu normalen Zeiten durchführt und früh genug anmeldet.

    Es wäre eine kostruktive Zusammenarbeit mit dem Vermieter anzuraten, denn stellt sich heraus, dass das Gewicht die Mietsache schädigen könnte, hast du schlechte Karten.

    Gruß
    BHShuber

  • Naja aber eine Wohnung, in der man kein Bücherregal aufstellen kann, ist schlicht untauglich.

    Tolle Aussage!


    Es geht hier nicht um ein Bücherregal, sondern darum, dass die die Wohnung, bzw. einige Räume davon voller Bücherregal sind. Bei der selbstberechneten Last von "durchschnittlich nicht mehr als 100kg/m²" reden wir über 1.200 kg Bücher in einem 12 m² Zimmer. Das ist nicht unerheblich.

    Ich denke auch, dass der Vermieter hier ein Besichtigungsrecht hat.

    Gruß
    H H

  • Naja aber eine Wohnung, in der man kein Bücherregal aufstellen kann, ist schlicht untauglich.

    Von Bücherregal ist ja nicht die Rede, es geht um die Bücherlast, und die kann ganz erheblich sein. Wenn ich Mieter wäre würde ich die Statikprüfung befürworten.

  • Von Bücherregal ist ja nicht die Rede, es geht um die Bücherlast, und die kann ganz erheblich sein. Wenn ich Mieter wäre würde ich die Statikprüfung befürworten.


    Könnte ja bestimmt nicht schaden...

  • Tolle Aussage!


    Es geht hier nicht um ein Bücherregal, sondern darum, dass die die Wohnung, bzw. einige Räume davon voller Bücherregal sind. Bei der selbstberechneten Last von "durchschnittlich nicht mehr als 100kg/m²" reden wir über 1.200 kg Bücher in einem 12 m² Zimmer. Das ist nicht unerheblich.

    Ich denke auch, dass der Vermieter hier ein Besichtigungsrecht hat.

    Gruß
    H H


    Zu #9 H Hamburg: Also zur Klarstellung: Das fragliche Zimmer ist ca. 4 x 5 m groß und enthält ca 15 Regale mit je max. 180 kg an Büchergewicht. Die meisten Regale befinden sich an den Wänden. Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemanden, der sich mit Statik auskennt und mir einen Tipp geben kann.
    Außerdem gibt es noch 3 weitere Zimmer, in die ich Bücher auslagern könnte, was aber wegen der Mitbewohner schwierig ist.

  • Zu #9 H Hamburg: Also zur Klarstellung: Das fragliche Zimmer ist ca. 4 x 5 m groß und enthält ca 15 Regale mit je max. 180 kg an Büchergewicht. Die meisten Regale befinden sich an den Wänden. Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemanden, der sich mit Statik auskennt und mir einen Tipp geben kann.
    Außerdem gibt es noch 3 weitere Zimmer, in die ich Bücher auslagern könnte, was aber wegen der Mitbewohner schwierig ist.


    Demanch lagerst du in deinem Zimmer 2,5 - 3,00 Tonnen Bücher? OK, das ist schon eine bedenksenswerte Größenordnung, würde ich meinen. Das wird sicher nicht zum Einsturz des Hauses führen, denke ich, aber es ist wohl auch echt abhängig von der Deckenkonstruktion, ob das Gebäude dadurch auf dauer Schaden nehmen kann.

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