Wohnunguebergabe

  • Hallo Zusammen,

    ich brauche Eure Hilfe. Ich habe meine WOhnung am 20.11.2016 zum 31.12.2016 gekuendigt. Im Vertrag habe ich keine Kuendigungsfrist. Ich habe gleich 4 Nachmieter gefunden. Die Dame hat leider keine Anzeige gestartet und nichts gemacht und will,dass ich bis ENde Februar bezahle. WIe kann ich es zu ENde bringen?

    Vielen Dank

  • Hallo,

    Zitat

    Im Vertrag habe ich keine Kuendigungsfrist.

    Steht dort drin, dass es keine Kündigungsfrist gibt, oder gibt es im Mietvertrag einfach nur keinen Hinweis auf Kündigungsfristen?

    Das ist ein erheblicher Unterschied.

    Ist nämlich letzteres der Fall, d.h. im Vertrag steht nichts zu Fristen, dann gilt automatisch die gesetzliche Frist von 3 Monaten. Hier würde das Mietverhältnis dann tatsächlich erst zum 28.02.17 enden.

    Zitat

    Ich habe gleich 4 Nachmieter gefunden.

    Das ist egal. Ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses wegen Nachmieterstellung gibt es nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Ich habe meine WOhnung am 20.11.2016 zum 31.12.2016 gekuendigt. Im Vertrag habe ich keine Kuendigungsfrist.

    Das im Mietvertrag keine K-Frist steht heißt nicht das Du keine Hast. Es gilt in dem Fall automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Bei Abgabe der Kündigung am 20.11. bzw. spätestens am 3. Werktag im Dezember endet der Vertrag am 28. Februar.

    Zitat

    Ich habe gleich 4 Nachmieter gefunden.

    irrelevant

    Zitat

    Die Dame hat leider keine Anzeige gestartet und nichts gemacht

    Die Dame ist vermutlich die Vermieterin!? Muß sie auch nicht.

    Zitat

    und will,dass ich bis ENde Februar bezahle.

    Das ist ihr gesetzlich verbrieftes Recht.

    Zitat

    WIe kann ich es zu ENde bringen?

    Bis einschließlich Februar Miete zahlen.

  • im Vertrag stand nichts wegen Kuendigungsfrist. wenn ich alleinerziehende mir 2 Kinder bin und mein Gehalt ist nicht genug um 2 Mieten zu bezahlen, und die Vermieterin wurde darueber informiert, muss ich trotzdem bis Ende Februar zahlen?
    gibt es keine Verkuerzungsmoeglichkeit unter speziellen Bedingungen etc?

  • im Vertrag stand nichts wegen Kuendigungsfrist. wenn ich alleinerziehende mir 2 Kinder bin und mein Gehalt ist nicht genug um 2 Mieten zu bezahlen, und die Vermieterin wurde darueber informiert, muss ich trotzdem bis Ende Februar zahlen?
    gibt es keine Verkuerzungsmoeglichkeit unter speziellen Bedingungen etc?

    Hallo,

    dann ist das ganz alleine dein Problem und auch dein eigenverantwortliches Handeln, sich nun als Alleinerziehende einen Vorteil zu erhoffen nur aufgrund des Umstandes den man auch wieder eigenverantwortlich hergestellt hat, ist schon starker Tobak.

    Ganz offen, erst nachdenken, dann handeln, zurecht verlangt der Vermieter die vollständige Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist, weil du es selber vergeigt hast.

    Gruß
    BHShuber

  • 2mal wurde nun bereits Deine Frage beantwortet und Du fragst erneut .......

    ..weil in allen Faellen Ausnahmen sind, die man nur suchen muss. Du bist doch klug Paulchen, weisst du keinen Ausnahmefall?
    Ich wüsste jedenfalls keinen.

  • Hallo,

    dann ist das ganz alleine dein Problem und auch dein eigenverantwortliches Handeln, sich nun als Alleinerziehende einen Vorteil zu erhoffen nur aufgrund des Umstandes den man auch wieder eigenverantwortlich hergestellt hat, ist schon starker Tobak.

    Ganz offen, erst nachdenken, dann handeln, zurecht verlangt der Vermieter die vollständige Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist, weil du es selber vergeigt hast.

    Gruß
    BHShuber

    Nicht weil sie es selber vergeigt hat, vielmehr weil es das Mietgesetz so verlangt.
    Shuber, erst nachdenken, dann schreiben.

  • ..weil in allen Faellen Ausnahmen sind, die man nur suchen muss. Du bist doch klug Paulchen, weisst du keinen Ausnahmefall?
    Ich wüsste jedenfalls keinen.

    Hallo,

    na jedenfalls und nachweislich klüger als du, bist du dir sicher dass du nicht dumm bist?

    Gruß
    BHShuber

  • Nicht weil sie es selber vergeigt hat, vielmehr weil es das Mietgesetz so verlangt.
    Shuber, erst nachdenken, dann schreiben.

    Hallo,

    und nun ist es amtlich, du schreibst nämlich mit "h"!

    Gruß
    BHShuber

  • Nicht weil sie es selber vergeigt hat, vielmehr .......

    Banane, selbst hier, also bei dem recht übersichtlich gestalteten Thema und Verlauf bist Du nicht in der Lage den Überblick zu behalten?

  • Banane, selbst hier, also bei dem recht übersichtlich gestalteten Thema und Verlauf bist Du nicht in der Lage den Überblick zu behalten?

    Geht Dir doch auch so wie man sieht.

  • Hallo Sylwia,

    "im Vertrag stand nichts wegen Kuendigungsfrist."
    - Braucht auch nicht, denn es gilt das BGB, § 573.

    "wenn ich alleinerziehende mir 2 Kinder bin und mein Gehalt ist nicht genug um 2 Mieten zu bezahlen, und die Vermieterin wurde darueber informiert, muss ich trotzdem bis Ende Februar zahlen?"
    - Latürlich ja, egal wieviele Kinder Du hast, das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten. Alleinerziehend ist doch heutztage fast "Standard"...:eek:

    "gibt es keine Verkuerzungsmoeglichkeit unter speziellen Bedingungen etc?"
    - In Deinem Falle wohl nicht.

  • Hallo,

    na jedenfalls und nachweislich klüger als du, bist du dir sicher dass du nicht dumm bist?

    Gruß
    BHShuber

    Passt weder zum Thread noch zu sonst was. Hauptsache schreiben...

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