Guten Tag.
Ich bin neu hier. Aber ich habe mich heute mit dem mir vorliegenden Mietvertrag genauer auseinander gesetzt. Dieser ist schon unterschrieben. Und bin auf den folgenden Absatz nochmal gestoßen und immer wieder werde ich stutzig. Ich hänge ihn als Anhang an. Dort ist der Absatz über die Verwahrung der Kaution durch gestrichen. Was ist nun damit? Brauch der Vermieter diese nun das Chef nicht anlegen? Oder hat das Streichen keine Auswirkung? Schließlich ist es ein Gesetz des BGB.
Danke für eure Hilfe