Neuer Boden!

  • Hallo Liebe Community!

    Ich ziehe zum 31.1.17 aus meiner Wohnung aus!
    In der Wohnung war Parkettboden verlegt (ca. 20qm), auf welchem mir ein Missgeschick passiert ist! Mir ist shisha Kohle drauf gefallen und dann waren da ein paar kleiner Brandflecken! Ist ja nicht weiter tragisch!

    Jetzt meine Frage!

    Versicherung wurde informiert, Gutachter war da und hat eine Pauschale von 800€ angedacht. Die Kosten für den neuen Vinyboden belaufen sich auf knapp 800€ (nur Materialkosten)!
    Da beim Besuch des Gutachters rauskam, dass meine VM keinen Nachweis hat was der Parkett damals gekostet hat, kann der Restwert nur geschätzt werden!
    Muss ich nun die Kosten für den reinen Einbau bezahlen, sprich Vorbereitung und verlegen durch den Handwerker! Denn der Kostenvoranschlag beträgt ca 1250€!

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Lg Dulli

  • Wenn du in das Parkett ein Loch gebrannt hast, muss der Vermieter keinen Kunststoffboden akzeptieren. Das dürfte wohl kar sein, dass er eine Verschlechterung nicht hinnehmen muss. Aber warum neuer Boden, kann man den alten nicht abschleifen und neu versiegeln?

  • Um den Boden prinzipiell geht es nicht!
    Das der VM den Boden seiner Wahl nehmen kann, ist auch klar, den Vinyl Boden hat sie ja vorgeschlagen!!
    Meine Frage ist lediglich ob ich die Handwerkerkosten zahlen muss!
    Sie hat keinerlei Belege darüber was der Boden damals gekostet hat!

    Und nein, abschleifen geht leider nicht mehr, dafür sind die Löcher zu tief!


  • Sie hat keinerlei Belege darüber was der Boden damals gekostet hat!


    Sei froh, dass die Vermieterin mit einem qualitativ schlechterem Ersatz zufieden ist. Auch ohne Rechnung war ein Parkettboden um einiges teurer, als heute einer aus Laminat. Und die Verlegung musst du, oder deine Versicherung auch bezahlen. Oder hoffst du, dass deine Vermieterin das kostenlos für dich macht?

  • Hallo Liebe Community!

    Ich ziehe zum 31.1.17 aus meiner Wohnung aus!
    In der Wohnung war Parkettboden verlegt (ca. 20qm), auf welchem mir ein Missgeschick passiert ist! Mir ist shisha Kohle drauf gefallen und dann waren da ein paar kleiner Brandflecken! Ist ja nicht weiter tragisch!

    Jetzt meine Frage!

    Versicherung wurde informiert, Gutachter war da und hat eine Pauschale von 800€ angedacht. Die Kosten für den neuen Vinyboden belaufen sich auf knapp 800€ (nur Materialkosten)!
    Da beim Besuch des Gutachters rauskam, dass meine VM keinen Nachweis hat was der Parkett damals gekostet hat, kann der Restwert nur geschätzt werden!
    Muss ich nun die Kosten für den reinen Einbau bezahlen, sprich Vorbereitung und verlegen durch den Handwerker! Denn der Kostenvoranschlag beträgt ca 1250€!

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Lg Dulli


    Ja, ich kann Dir weiterhelfen: Einmal hast Du statt der "üblichen":mad: Ausrufezeichen einen Punkt gemacht...:rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. Januar 2017 um 12:57)

  • Um den Boden prinzipiell geht es nicht!
    Das der VM den Boden seiner Wahl nehmen kann, ist auch klar, den Vinyl Boden hat sie ja vorgeschlagen!!
    Meine Frage ist lediglich ob ich die Handwerkerkosten zahlen muss!
    Sie hat keinerlei Belege darüber was der Boden damals gekostet hat!

    Und nein, abschleifen geht leider nicht mehr, dafür sind die Löcher zu tief!

    Hallo,

    grundsätzlich, ist der Boden nicht mehr zu reparieren, sprich abschleifen, neu versiegeln, dann kommt bei einer Beschädigung des Bodens ein Ersatzboden mitsamt Verlegung des Bodens in gleicher Art und Güte des beschädigten Bodens in Betracht.

    Auf die Aussagen des Versicherers und dessen Regulierung muss der Vermieter sich nicht einlassen, der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen als ob der Schaden niemals passiert wäre!

    So, nun bei Bodenbelägen gelten andere Grundlagen, denn der Parkettboden, bzw. dessen Gebrauch ist mit der Mietzahlung abgedeckt, ausser man beschädigt ihn irreparabel.

    Beim Austausch ist es unerheblich was der Boden mal gekostet hat, maßgeblich ist was der Boden zur Schadenregulierung jetzt kostet, wobei sich der Mieter je nach Abnutzungsgrad und Alter des Bodens einen Abzug Alt für Neu gefallen lassen muss, d. h. für einen Vollholzparkettboden wird eine Standzeit von 25 Jahren als angemessen erachtet, entsteht der Schaden nach ca. 10 Jahren der Nutzung und muss aufgrund des Schadens ausgetauscht werden, dann muss der Vermieter zwischen 40 und 60% der Neuverlegung selbst übernehmen.

    Gruß
    BHShuber

  • .... für einen Vollholzparkettboden wird eine Standzeit von 25 Jahren als angemessen erachtet, ...

    dabei ignorierend, dass gut gepflegte Vollholzparkettböden aus alten Häusern usw. zum Zwecke des Wiedereinbaus in neue Objekte geborgen werden, die weit über 100 Jahre alt sind. Ein Bsp. aus einem pommerschem Gutshaus stammt von 1789. Dieser Boden wurde im Jahre 2016 in einem Kreuzberger MFH im frisch saniertem "Penthouse" - vulgo ausgebautem Dachgeschoss - neu verlegt. Das Ergebnis dieses "Billigausbaues mit Gebrauchtmaterialien" war dann im Problemkiez für wenige Tage für über 2,5 Millionen € zum Kauf angeboten.

    Solche Böden werden von spezialisierten Händlern für historische Baustoffe auch für gutes Geld angekauft. Das sollte man vor leichtfertiger Entsorgung berücksichtigen. Also auch für sehr alte Böden lässt sich problemlos ein entsprechender Wert nachweisen. Der Wert dieser alten Baustoffe steht den m²-Baumarktpreisen vieler moderner Bodenbeläge in kaum etwas nach.

  • dabei ignorierend, dass gut gepflegte Vollholzparkettböden aus alten Häusern usw. zum Zwecke des Wiedereinbaus in neue Objekte geborgen werden, die weit über 100 Jahre alt sind. Ein Bsp. aus einem pommerschem Gutshaus stammt von 1789. Dieser Boden wurde im Jahre 2016 in einem Kreuzberger MFH im frisch saniertem "Penthouse" - vulgo ausgebautem Dachgeschoss - neu verlegt. Das Ergebnis dieses "Billigausbaues mit Gebrauchtmaterialien" war dann im Problemkiez für wenige Tage für über 2,5 Millionen € zum Kauf angeboten.

    Solche Böden werden von spezialisierten Händlern für historische Baustoffe auch für gutes Geld angekauft. Das sollte man vor leichtfertiger Entsorgung berücksichtigen. Also auch für sehr alte Böden lässt sich problemlos ein entsprechender Wert nachweisen. Der Wert dieser alten Baustoffe steht den m²-Baumarktpreisen vieler moderner Bodenbeläge in kaum etwas nach.

    Hallo,

    und woher genau weist du dass diese hier der Fall ist?

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    und woher genau weist du dass diese hier der Fall ist?

    Gruß
    BHShuber

    ich weiß, dass die pauschale Werteinschätzung der Mieter, dass wäre alles altes Zeug und eh nichts mehr wert, wenn sie es beschädigt haben, grundsätzlich falsch ist und mache hier darauf aufmerksam, dass man sich mit solcher Einschätzung nicht zufrieden geben muss, sondern ruhig den tatsächlichen Schaden nachweist, gerade weil dieser Nachweis relativ unaufwendig zu erbringen ist. Auch deutlich jüngere Parkettböden werden gebraucht gehandelt u.a. z.B. aus Schulturnhallen, Entstehung in der Nachwendezeit.
    Ich habe mal kurzzeitig für einen solchen Händler gearbeitet, öffnet etwas die Augen was so alles weggeworfen wird. Wenn du BHShuber als Verwalter also grundlegend einen Altbau sanierst lohnt es sich ggf. mit einem örtlichen Händler für histor. Baustoffe Kontakt aufzunehmen. Gute Türen aus der Gründerzeit z.B. laufen unter Goldstaub.

    Der entstandene Schaden ist also erheblich höher als ein Loch in einem Stück zukünftigen Sondermülls aus der petrochemischen Fabrik, vulgo als PVC-, Vinyl-, Laminat- oder Teppichboden bezeichnet.

  • ich weiß, dass die pauschale Werteinschätzung der Mieter, dass wäre alles altes Zeug und eh nichts mehr wert, wenn sie es beschädigt haben, grundsätzlich falsch ist und mache hier darauf aufmerksam, dass man sich mit solcher Einschätzung nicht zufrieden geben muss, sondern ruhig den tatsächlichen Schaden nachweist, gerade weil dieser Nachweis relativ unaufwendig zu erbringen ist. Auch deutlich jüngere Parkettböden werden gebraucht gehandelt u.a. z.B. aus Schulturnhallen, Entstehung in der Nachwendezeit.
    Ich habe mal kurzzeitig für einen solchen Händler gearbeitet, öffnet etwas die Augen was so alles weggeworfen wird. Wenn du BHShuber als Verwalter also grundlegend einen Altbau sanierst lohnt es sich ggf. mit einem örtlichen Händler für histor. Baustoffe Kontakt aufzunehmen. Gute Türen aus der Gründerzeit z.B. laufen unter Goldstaub.

    Der entstandene Schaden ist also erheblich höher als ein Loch in einem Stück zukünftigen Sondermülls aus der petrochemischen Fabrik, vulgo als PVC-, Vinyl-, Laminat- oder Teppichboden bezeichnet.

    Ich stimme dir vollumfänglich zu. Aber ob und was hier der Fall ist, ist ja eine andere Frage, der Hinweis daran mal einen Gedanken zu verschwenden ist aber sicher richtig.
    Teilweise treibt der Denkmalschutz und der Handel mit historischen Baustoffen, aber auch recht skurile Blüten. Da fragt man sich in manchen Bereichen, was da die teils extremen Preise rechtfertigt, bzw. wer so etwas kauft.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (15. Februar 2017 um 11:09)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!